Verfassungsgerichtsurteil ist unmittelbarer Arbeitsauftrag
Das Thüringer Verfassungsgericht erklärte mit seinem heutigen Urteil über die Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft mehrere Gesetzesregelungen für nicht verfassungskonform. Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, bis spätestens zum 31.03.2015 das Gesetz zu überarbeiten. Dazu erklärt Dirk Möller, schulpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag:
„Um zu einer guten Lösung zu kommen, muss zu Beginn der neuen Legislatur im Rahmen eines großen Anhörungsverfahrens eine verbindliche gesetzliche Regelung geschaffen werden. Das muss eine der ersten Aufgaben des neuen Parlaments sein.“
„Um Thüringen zukunftsfähig zu gestalten, dürfen wir nicht vergessen, dass die finanzielle Ausstattung aller Schulen verbessert werden muss!“
