Urteil Kommunalfinanzen: Kein Freibrief für Landesregierung!
Auch wenn der Thüringer Verfassungsgerichtshof heute die Klage der Kommunen gegen das System der kommunalen Landeszuweisungen aus formellen Gründen abgewiesen hat, "bleibt der kommunale Finanzausgleich falsch und höchst strittig", erklärt der Fraktionsvorsitzende der LINKEN im Thüringer Landtag, Bodo Ramelow, und kündigt die Prüfung einer eigenen Verfassungsklage an.
Mit Blick auf die Landesregierung sagt Ramelow: "Die heutige Gerichtsentscheidung ist keinesfalls als verfassungsrechtlicher Freibrief für das Land zu verstehen." Das Gericht hat sich nicht mit der Systematik des Finanzausgleichs beschäftigt und deshalb "ist die Äußerung von Prof. Huber, der Finanzausgleich sei verfassungskonform, eine Verdrehung der heutigen Gerichtsentscheidung", so der Spitzenpolitiker der LINKEN weiter.
Da die Verfassungsrichter das jetzige Finanzsystem zwischen dem Land und den Kommunen nicht beurteilt haben, ist jetzt die Politik gefordert. DIE LINKE teilt in diesem Zusammenhang die Kritik der Kommunen, wonach das Land die Gemeinden, Städte und Landkreise bei der Berechnung der Landeszuweisungen erheblich benachteiligt. Wegen höchst fragwürdiger Rechentricks der Landesregierung werden nach Berechnungen der LINKEN den Kommunen bisher jährlich rund 350 Mio. Euro vorenthalten. Dies resultiert insbesondere daraus, dass das Land nicht alle tatsächlich anfallenden Ausgaben bei den Kommunen anerkennt.
"Mit dem Haushaltsentwurf 2010 setzt die jetzige CDU-SPD-Landesregierung die kommunale Unterfinanzierungspolitik fort und entzieht den Kommunen weitere dreistellige Millionenbeträge", konstatiert der Oppositionsführer im Landtag. Dies sei vor allem auch deshalb verwunderlich, da doch der jetzige Innenminister Prof. Huber vor fünf Jahren im Auftrag der SPD die neuen Berechnungsregelungen für den kommunalen Finanzausgleich erfolgreich beim Verfassungsgericht eingeklagt hat. "Es ist nicht hinnehmbar, dass der Innenminister beim Finanzausgleich verfassungsrechtlich fragwürdige Kürzungen bei den Kommunen einfach hinnimmt", kritisiert Bodo Ramelow.
Sollten CDU und SPD in der laufenden Haushaltsdiskussion die berechtigten Forderungen der Kommunen weiter missachten, werde die Linksfraktion prüfen, ob sie den Verfassungsgerichtshof anruft.
"Wenn eine Fraktion gegen das Gesetz klagt, können die Richter zumindest nicht mit dem Verweis auf formale Gründe die Klage abweisen. Dann kommen wir endlich in die verfassungsrechtliche Prüfung des Gesetzesinhaltes", so Bodo Ramelow abschließend.
