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Unattraktive Landgemeinde soll per Gesetz erzwungen werden

"Offensichtlich besitzt die von der CDU ausgedachte Landgemeinde kaum Attraktivität, weshalb jetzt per Gesetz alle kleinen Verwaltungsgemeinschaften in Landgemeinden umgewandelt werden sollen", sagt der kommunalpolitische Sprecher der Landtagsfraktion DIE LINKE, Frank Kuschel.

Besonders pikant sei für den Parlamentarier, dass die CDU jetzt wieder mindestens 5.000 Einwohner für Verwaltungsgemeinschaften fordert. Eine solche Mindestgrenze hatte die CDU erst 2008 aus dem Gesetz entfernt. Nunmehr soll die Wiedereinführung offensichtlich nur vor dem Hintergrund erfolgen, die kaum genutzte Landgemeinde zu forcieren. Das neue Rechtskonstrukt unterscheidet sich von der klassischen Einheitsgemeinde in einer erweiterten Ortschaftsverfassung mit Mindeststandards und dem Recht, Straßennamen doppelt zu vergeben. Insbesondere die Straßenbenennung ist bisher für die Entscheidung der Landgemeinde ausschlaggebend. "Angesichts zunehmender finanzieller Zwänge entscheiden zunehmend solche symbolischen Akte darüber, wie stark sich die Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Gemeinde identifizieren. Zur Ehrlichkeit gehört deshalb, dass die CDU ausgerechnet dieses Instrument der Kommunalpolitik streichen will", betont Kuschel.

Die Linksfraktion fordert die Landesregierung auf, endlich ihren Widerstand gegen eine umfassende Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform aufzugeben und ein Leitbild für Thüringen zu erarbeiten. So lange die kommunale Ebene nicht wüsste, welchen Bestand die freiwilligen Neugliederungsmaßnahmen hätten, blieben sämtliche Fusionen nur spärliches Stückwerk. Allenfalls der gesetzliche Zwang werde dafür sorgen, dass sich die von der CDU erdachte Landgemeinde in der Fläche ausbreite. "Wer allerdings glaubt, Akzeptanz per Gesetz erzwingen zu können, wird scheitern", erklärt abschließend Kuschel.

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