Thüringer Gleichstellungsgesetz muss zügig novelliert werden

Auf Antrag der LINKEN befasste sich der Gleichstellungsausschuss in seiner heutigen Sitzung mit der Frage der Notwendigkeit der Novellierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes. "Elf Jahre nach Inkrafttreten des Thüringer Gleichstellungsgesetzes ist eine Überarbeitung dringend geboten", betont Karola Stange, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.

Dabei müssten zahlreiche Formulierungen und Forderungen im Gesetz verschärft werden, so die Abgeordnete weiter. Für die Fraktion DIE LINKE stehe "ganz oben im Forderungs-Katalog die Notwendigkeit der Festschreibung, dass gleicher Lohn für gleiche Arbeit für Frauen und Männer gezahlt werden muss". Zudem müsse ein Sanktionsrecht eingeführt werden, das u.a. dann greifen solle, wenn die Zielvorgaben in den Frauenförderplänen nicht erreicht werden.

Stange fordert ebenfalls, dass die Rechts- und Dienststellungen der kommunalen Frauenbeauftragten präziser geregelt werden und bei Personalentscheidungen die Gleichstellungskriterien strikter und verbindlicher angewandt werden. Die Landesregierung dürfe die Novellierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes "nicht mehr auf die lange Bank zu schieben. Wir brauchen feste, überprüfbare, aber auch rechtlich einklagbare gesetzliche Grundlagen, um die viel gepriesene Gleichstellung von Mann und Frau auch wirklich zu gewährleisten", sagt die LINKEN-Politikerin abschließend.

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