Tarifeinheitsgesetz ist verfassungswidrige Einschränkung des Streikrechts
Zur Verabschiedung des Tarifeinheitsgesetzes heute im Bundestag erklärt Rainer Kräuter, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag:
„Das Tarifeinheitsgesetz ist eine verfassungswidrige Einschränkung des Streikrechts, es zielt darauf ab, die Rechte von Minderheitengewerkschaften zu beschneiden. Die SPD stellt sich auf Bundesebene gegen die Interessen der Beschäftigten, die sich in diesem Land gewerkschaftlich engagieren.“
Dabei werde besonders in den potenziell betroffenen kleinen Gewerkschaften das verfassungsrechtlich garantierte Streikrecht ausgehebelt. Bei konkurrierenden Gewerkschaften in einem Betrieb solle künftig nur der Tarifvertrag derjenigen Organisation anwendbar sein, die dort die meisten Mitglieder hat. „Das ist doch eine Einladung an Unternehmen, sich so aufzustellen, dass Spartengewerkschaften gar keine Chance haben, die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten“, kritisiert Kräuter.
Abschließend verweist der Gewerkschaftspolitiker auf die Institutionen des Rechtsstaates und sagt: „Ich glaube, dass ein verfassungswidriges Gesetz nicht durchzubekommen ist, und hoffe, dass zusammen mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Aufschrei im Bund ankommt, der dazu führt, dass ihre Rechte nicht weiter beschnitten werden.“
