Straßenausbaubeiträge: CDU blockiert zeitnahe bürgerfreundliche Lösung
„Mir ist völlig unverständlich, dass die CDU-Fraktion die Aufnahme des Gesetzentwurfes der Landesregierung zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes auf die Tagesordnung des Landtages durch ihr ablehnendes Votum heute blockiert hat. Damit verhindert sie eine zeitnahe, noch in diesem Jahr zu beschließende bürgerfreundliche Lösung zur Begrenzung der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Frank Kuschel.
Dabei sei es gerade die CDU, die die jetzige Situation zu verantworten habe. Im Jahr 2011 habe die CDU-geführte Landesregierung eine Verschärfung des Kommunalabgabengesetzes vorgenommen, welche zur Folge hatte, dass Gemeinden rückwirkend bis zum Jahr 1991 Straßenausbaubeiträge erheben müssen. Dabei gehe es nach Berechnungen der Fraktion DIE LINKE um 200 Millionen Euro. Selbst eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, wonach in Bayern eine rückwirkende Erhebung von 12 Jahren verfassungswidrig sei, habe die CDU komplett ignoriert. Der jetzt von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf beinhalte Regelungen, wonach Gemeinden in Thüringen künftig ein Ermessen bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für Maßnahmen erhalten, welche vor dem 1. Januar 2006 abgeschlossen worden seien. Bedingung dafür sei, dass die Gemeinden leistungsfähig sind und nach dem 1. Januar 2006 keine Bedarfszuweisungen erhalten haben. „Wir brauchen dieses zeitnahe Einräumen des gesetzlichen Ermessens, da in diesem Jahr noch weit über 100 Gemeinden für abgeschlossene Maßnahmen Beiträge erheben müssen“, betont der LINKE-Kommunalexperte. Diese Gemeinden sollten jetzt von der Möglichkeit Gebrauch machen, Festsetzungsbescheid und Zahlungsaufforderung in einem separaten Bescheid vorzunehmen. Auf diese Möglichkeit habe das Ministerium für Inneres und Kommunales in einem Rundschreiben vom 21. Oktober 2016 an die Landratsämter und staatlichen Verwaltungsbehörden hingewiesen. „Damit kann sicher gestellt werden, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger von der nunmehr von der Landesregierung geplanten Regelung profitieren, auch wenn das Gesetz erst Anfang des Jahres 2017 beschlossen wird“, erläutert Frank Kuschel.
