Stiftung FamilienSinn offenbar eine „rechtliche Unmöglichkeit“

Der Landesrechnungshof hat in einem Zwischenbericht festgestellt, dass die Einrichtung der Stiftung FamilienSinn „womöglich rechtswidrig“ sei. Aufgaben, die nach SGB VIII bereits bundesgesetzlich festgeschrieben seien, könnten nicht durch ein Landesgesetz anders geregelt werden. „Jetzt müssen Konsequenzen folgen“, fordert Margit Jung, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag. Die LINKE beantragt eine Sondersitzung des Sozialausschusses, in dem sich die Landesregierung zur Auffassung des Rechnungshofes verhalten und erklären soll, was nun mit der Stiftung geschehen werde.

„Wir teilen die Einschätzung des Landesrechnungshofes, dass die Auflösung der Stiftung die einzige Handlungsoption ist und haben von Beginn an kritisiert, dass originäre landespolitische Aufgaben in eine Stiftung ausgelagert und damit der Kontrolle der Abgeordneten entzogen wurden“, sagt Margit Jung. Es sei von Anfang an nicht um die bestmögliche Erfüllung der Aufgaben gegangen, sondern um die ideologische Verfestigung eines konservativen Familienbildes. Das sollte auch durch das Thüringer Erziehungsgeld belohnt werden. „Die Thüringerinnen und Thüringer haben sich jedoch nicht davon beeindrucken lassen. Sie leben in den Familienformen, die sie für richtig halten, und ihre Kinder besuchen nach wie vor idie Kitas“, kommentiert Margit Jung die so genannte Familienoffensive der Althaus-Regierung.

DIie LINKE fordert ein rasches Handeln der Landesregierung: „Eine Stiftung, die unrechtmäßig ist, darf nicht länger landeshoheitliche Aufgaben erfüllen“, erklärt die Familienpolitikerin der LINKEN. Sozialministerin Heike Taubert habe als neue Vorsitzende der Stiftung nun die Aufgabe, sich um die Rückführung der Gelder und Aufgaben in ihr Ministerium zu kümmern. „Hierzu soll uns die Landesregierung in der Sondersitzung des Ausschusses Bericht erstatten. Wir lassen uns nicht mehr länger mit Evaluationen und Bedenken vertrösten. Was jetzt ansteht, ist die Vorlage eines Gesetzes, um die Stiftung wieder auflösen zu können“, sagt Margit Jung.

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