Stange: Diskriminierungsverbot wegen sexueller Orientierung schnellstens in Thüringen umsetzen
Die Ablehnung eines Antrags der Fraktion DIE LINKE zur schnellstmöglichen Umsetzung des Diskriminierungsverbots der Thüringer Verfassung wegen des Kriteriums der sexuellen Orientierung durch eine Landtagsmehrheit unter Beteiligung von CDU und FDP kritisiert Karola Stange, gleichstellungspolitische Sprecherin der LINKEN, "als vorsätzliche Fortsetzung eines seit 20 Jahren andauernden Verfassungsbruchs". Es sei "blauäuig", den Verweisen der CDUgeführten Landesregierung auf "schöne Worte" im Koalitionsvertrag zu vertrauen, wenn die CDU beinahe 20 Jahre lang das Diskriminierungsverbot in Thüringen nicht umgesetzt hat.
"Die ersten 100 Tage der Koalitionsregierung sind vorbei. Nun müssten endlich Nägel mit Köpfen gemacht werden, aber nichts passiert", moniert Stange. Es sei auch unverständlich, warum die Landesregierung auf angeblich ausstehende Bundesregelungen verweise, wenn andererseits andere Bundesländer die Anpassung landesrechtlicher Regelungen, z.B. im Beamtenrecht, längst vollzogen haben. Insbesondere die CDU verkenne, dass die rechtliche Gleichstellung eine unverzichtbare Unterstützung für Betroffene darstellt, auch um der immer noch stattfindenden alltäglichen Diskriminierung von lesbischen und schwulen Menschen einen Riegel vorzuschieben, so die LINKE-Abgeordnete.
DIE LINKE hält an der Forderung eines "Gesetzes-Checks" des Landesrechts mit Blick auf die Umsetzung des Diskriminierungsverbotes und die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften fest. Insbesondere muss schnellstens die Zuständigkeit der Standesämter für die Eintragung der Partnerschaften umgesetzt werden. "Wenn dies nicht umgehend geschieht, ist Thüringen in Sachen Gleichstellung erneut Schlusslicht unter den Bundesländern", so Stange. Die Gleichstellungspolitikerin der LINKEN kündigt an, dass die Fraktion das Thema u. a. durch Fachgespräche und auf der juristischen Ebene politisch weiter bearbeiten wird. DIE LINKE wird das im Sommer 2009 vor dem Verfassungsgerichtshof in Weimar begonnene Normenkontrollverfahren wegen diskriminierender Vorschriften im Beamten- und Versorgungsrecht entschieden weiter verfolgen. "Wenn die Landesregierung ihre Möglichkeiten nicht freiwillig nutzt, muss das Verfassungsgericht nachhelfen", so Stange.
