Stärkung der Kontrollfunktion des Landtages gegenüber der Regierung notwendig

Mit Blick auf das heutige Verfahren der Fraktion DIE LINKE gegen die Thüringer Landesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof zur Problematik der Versalzung der Werra fordert die Fraktion „eine intensive verfassungspolitische Diskussion zu Ausgestaltung und Inhalten der Kontrolle des Parlaments gegenüber der Regierung. Es muss für einen Landtag auch möglich sein, im Voraus der Landesregierung verbindliche inhaltliche Vorgaben zu machen, wenn es deutliche Anhaltspunkte gibt, dass hier rechtlich und inhaltlich Dinge im Rahmen des Regierungshandelns aus dem Ruder laufen“, sagt Martina Renner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, nach der heutigen mündlichen Verhandlung. Schadensvermeidung sei immer besser als das Scherbenaufräumen danach, z.B. durch einen Untersuchungsausschuss.

Im vorliegenden Fall gehe es um die Einhaltung von Umweltstandards aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie und dem Wasserhaushaltsgesetz durch die Exekutive, Landesregierung und zuständige Behörden, beim Handeln gegenüber Dritten, hier dem Kali-Großkonzern mit seinen Einleitungen von Produktionsabwässern in die Werra.

„Was ist parlamentarische Kontrolle der Regierung noch wert, wenn der Landtag selbst in Fragen der Einhaltung von Verfassung, Recht und Gesetz nur auf unverbindliche Verlautbarungen reduziert ist? Auch in Bereichen, in denen der Landtag nicht als Landesgesetzgeber handeln kann, muss eine wirksame Kontrolle der Regierung durch das Parlament möglich sein. Kontrollfreie Räume der Exekutive passen nicht zu einem demokratischen Rechtsstaat“, erklärt Martina Renner.
Das Urteil wird am 2. Februar kommenden Jahres verkündet.

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