Schwerpunkte der Plenarsitzung 31. August / 1. / 2. September 2016
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes (Gesetzentwurf der Landesregierung)
Mit dieser Gesetzesinitiative sollen die kreisangehörigen Gemeinden zur Mitwirkung bei der Schaffung von Unterbringungen für Flüchtlinge und Benennung von Einrichtungen verpflichtet werden. Die kommunalen Spitzenverbände stehen der Gesetzesänderung zwar ablehnend gegenüber bzw. sehen keinen Handlungsbedarf, jedoch zeigt die Situation im Herbst/Winter 2015/16, dass eine solche Regelung für eine gute aufgestellte Infrastruktur des Landes im Falle der Aufnahme erneut hoher Flüchtlingszahlen sinnvoll und notwendig ist.
Die Gesetzesänderung erfüllt eine Forderung des Koalitionsvertrages zur Sicherung einer guten und nachhaltigen Infrastruktur für eine menschenrechtsorientierte und humane Flüchtlingspolitik. Die aktuelle Lage ist zwar wegen zurückgehender Flüchtlingszahlen nicht akut, aber eine sinnvolle und notwendige Reaktion auf die Erfahrungen der Situation im Herbst 2015.
Gesetz zur Einführung von fakultativen Referenden (Gesetzentwurf der CDU)
Die LINKE-Fraktion befürwortet das direkt-demokratische Instrument des fakultativen Referendums schon viele Jahre. Fakultatives Referendum bedeutet: Zu vom Parlament beschlossenen Gesetzen kann in einer bestimmten Frist nach der Veröffentlichung ein Volksbegehren gestartet werden. Werden bei der Unterschriftensammlung genügend Unterstützerunterschriften zusammengebracht, kommt es über das jeweils neu beschlossene Parlamentsgesetz zum Volksentscheid. Das fakultative Referendum gibt es schon seit längerer Zeit in der Schweiz. Das von der CDU gewählte Modell (z.B. die 50.000 Unterschriften) entspricht diesem. Allerdings mit einem entscheidenden Unterschied: Anders als im CDU-Vorschlag gibt es in der Schweiz keinen Finanz- und Abgabenvorbehalt bei der direkten Demokratie - im Gegenteil: Je gewichtigere finanzielle Auswirkungen ein öffentliches Projekt oder eine Maßnahme hat, desto eher muss es bzw. sie dem Stimmvolk zur endgültigen Entscheidung vorgelegt werden. Deshalb hat die LINKE-Fraktion in der ersten Lesung der von der CDU vorgelegten Verfassungsänderung diesen Vorschlag als Mogelpackung bezeichnet. Denn solange in Thüringen noch ein so weitreichendes Finanztabu und ein Abgabenvorbehalt bestehen, sind viele Themen – weil sie auch Geld kosten – von Volksbegehren und Volksentscheid ausgeschlossen. Die LINKE-Fraktion fordert daher, dass verbunden mit der Diskussion um das fakultative Referendum zwingend auch über die Abschaffung des Finanztabus und des Verbots der Abstimmung über Abgaben gesprochen werden muss. Wenn Einführung des fakultativen Referendums, dann auch richtig und so umfassend wie möglich. Die LINKE-Fraktion ist zu entsprechenden Gesprächen mit der CDU bereit und rechnet damit, dass auch die anderen Koalitionspartner entsprechend agieren wollen. Die rot-rot-grünen Koalitionspartner sind seit langem gemeinsam Mitglieder des Bündnisses Mehr Demokratie in Thüringen. Der wirksame und möglichst umfassende Ausbau der direkten Demokratie ist für die drei Bündnismitglieder eine gesellschaftspolitische Schwerpunktaufgabe und Herzensangelegenheit. Der zur Beratung stehende CDU-Gesetzentwurf wird nach der ersten Lesung in den Innenausschuss überwiesen werden. Bei der Ausschussberatung wird es dann um Fragen einer Anhörung gehen. In einer Anhörung sollten nach Meinung der LINKE-Fraktion auch die Schweizer Erfahrungen zum fakultativen Referendum zur Sprache kommen.
Rehabilitierung von Justizopfern (Aktuelle Stunde der Fraktion DIE LINKE)
Die Linksfraktion fordert mit Blick auf die von ihr eingereichte Aktuelle Stunde eine schnelle Rehabilitierung und Entschädigung von nach Paragraf 175 StGB verurteilten Justizopfern. Die Fraktion greift damit auch aktuelle Forderungen aus dem außerparlamentarischen Bereich, insbesondere vom Thüringer Lesben- und Schwulenverband, auf. Unter anderem wurde die Forderung auch auf der Christopher Street Day Veranstaltung am vergangenen Samstag in Erfurt erneut erhoben.
Der so genannte ‚Schwulenparagraf‘, der einvernehmliche homosexuelle Beziehungen unter Erwachsenen bis 1994 unter Strafe stellte, war menschenrechtswidrig und ein Verstoß gegen das Verbot der Diskriminierung der sexuellen Orientierung bzw. Identität. Auch Betroffene vergleichbarer Vorschriften, die in der DDR bis 1968 galten und dann ersatzlos abgeschafft wurden, sollten unter die Rehabilitierungs- und Entschädigungsregelung fallen. In der ehemaligen DDR sind etwa 4000 Urteile, in der ehemaligen Bundesrepublik etwa 56.000 Urteile ergangen.
Dem Landtag und der Landesregierung kommt wegen des in der Thüringer Verfassung verankerten Diskriminierungsverbots hinsichtlich der sexuellen Orientierung eine besondere Verpflichtung zu, sich für Rehabilitierung und Entschädigung von Betroffenen einzusetzen. Deshalb gehen wir davon aus, dass sich die rot-rot-grüne Landesregierung – wenn notwendig – auch über entsprechende Aktivitäten im Bundesrat in die Rehabilitierungsdebatte einschalten wird, die derzeit auf Bundesebene im Gange ist. Nach Ansicht der Linken gehört zu einer fairen Lösung, dass es zu einer gesetzlichen Aufhebung der Urteile ohne Einzelfallprüfung kommt und die Entschädigung so angemessen ist, dass sie zumindest ansatzweise einen Ausgleich für die sozialen und beruflichen Nachteile darstellt, die die Betroffenen durch die Verurteilung erlitten haben.
Das Thüringer Verkehrssicherheitsprogramm bis 2020 - Halbzeitbilanz und Handlungsoptionen (Antrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mit diesem Antrag soll eine Zwischenbilanz vorgelegt und eine Konkretisierung des Verkehrssicherheitsprogramms Thüringen 2020 für die nächsten Jahre vorgenommen werden.
Die Unfallstatistik 2015 besagt für Thüringen, dass es weniger tödlich Verunglückte, weniger Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Fahranfängern, Radfahrern, Fußgängern und Kleintransportern gab. Auch die Zahl der Verkehrsunfälle unter Einwirkung von Alkohol ist gesunken. Angestiegen ist dagegen die Anzahl der Verkehrsunfälle selbst, auch die Zahl der Schwerverletzten. Es hat sich gezeigt, dass vor allem Fahrzeugführer ab 65 bei wachsender Verkehrsdichte zunehmend Unfallverursacher und zugleich Opfer von Unfällen sind. Ein Problem sind auch Schulwegunfälle. Das langfristige Ziel, die ‚Vision Zero‘ bei den Verkehrstoten, soll in absehbarer Zeit erreicht werden. Dazu sollen die guten Voraussetzungen in Thüringen weiter ausgebaut werden.
Glyphosateinsatz begrenzen (Antrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die EU hat die Einsatzmöglichkeit von Glyphosat um 18 Monate verlängert. Unabhängig davon hat das Land die Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass es in Thüringen so wenig wie möglich eingesetzt wird. Das soll mit dem Antrag erreicht werden.
Glyphosat ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Phosphonate. Es wird seit der zweiten Hälfte der 1970er Jahre in der konventionellen Landwirtschaft weltweit sowohl zur Unkrautbekämpfung als auch zur Beschleunigung der Erntereife von Nutzpflanzen eingesetzt. Die aktuelle EU-Zulassung wurde 2002 erteilt und bis Ende 2017 verlängert. Von deutschen Bundesbehörden wurde Glyphosat bislang als gesundheitlich unbedenklich eingeschätzt. Neuere Studien (z.B. durch die Weltgesundheitsorganisation, den BUND) stufen den Wirkstoff aktuell als krebserregend ein. Einzelne EU-Staaten haben auf die Entscheidung der EU-Kommission im Laufe der Sommerpause bereits eigene Festlegungen innerhalb des rechtlichen Rahmens beschlossen. So wurde aktuell in der norditalienischen Region Südtirol die Entscheidung gefällt, die Ausbringung von Glyphosat in den sogenannten „sensiblen Zonen“ komplett zu untersagen.
Langfristig sollte der Einsatz verboten werden. Im Land Thüringen können allerdings jetzt schon - ebenso wie im Partnerland Südtirol – Einsatzverbote für den öffentlichen Raum erlassen werden.

