Schwerpunkte der Plenarsitzung 28./29./30. September 2016

Gesetz zur direkten Demokratie auf kommunaler Ebene (Gesetzentwurf Koalitionsfraktionen)

Mit dem Beschluss des Innenausschusses über das Gesetz zum Ausbau der direkten Demokratie in den Thüringer Kommunen ist ein entscheidender Schritt getan, um Thüringen zum bundesweiten Spitzenreiter bei direkter kommunaler Demokratie zu machen. Das jahrelange Engagement der rot-rot-grünen Koalitionsparteien und deren Landtagsfraktionen auch im Bündnis für Mehr Demokratie in Thüringen bringt den Menschen nun spürbar mehr Mitbestimmungs- und Gestaltungsrechte.

Dieser Reformschritt bringt für die kommunale direkte Demokratie folgende wichtige Verbesserungen: Die Vertreter der Bürgerbegehrensinitiative bekommen Rederecht in den kommunalen Gremien im Entscheidungsprozess zum Bürgerbegehren. Die Gemeinderäte und Kreistage können zukünftig  Beschlüsse zur Letztentscheidung durch die Bürger in einem Bürgerentscheid vorlegen (Ratsreferendum). Die Bürger können in einem solchen Bürgerentscheid nach einer Unterschriftensammlung auch eigene Vorschläge zur Abstimmung stellen. Die direkten Mitbestimmungsmöglichkeiten in den Ortschaften und Ortsteilen werden gestärkt – das ist auch mit Blick auf die anstehenden Umstrukturierungen auf kommunaler Ebene sehr wichtig. Initiativen können sich vor dem Start von Begehren zur Sache bzw. „Logistik“ beraten lassen. Vor Bürgerentscheiden werden zukünftig alle Haushalte Informationen dazu bekommen.

Mehr Bürgermitentscheidung heißt auch mehr Einbeziehung von Sach- und Fachverstand derMenschen vor Ort in die kommunalen Entscheidungen. Es bedeutet auch eine intensivere Diskussion der Sachinhalte im Ringen um die praktisch beste Lösung. Das ist gelebte Demokratie im Alltag vor Ort. Wichtig ist auch, dass die Verfahrensvorschriften zur direkten Demokratie in Kommunen in einem eigenen Gesetz übersichtlich und einheitlich für Thüringen ausgestaltet sind. Das schafft mehr Chancengleichheit. Sinnvoll ist zudem, dass mit der Reform die weltweit einmalige Kuriosität der Amtseintragung bei kommunaler direkter Demokratie – bei der Reform 2009 ein spezieller Wunsch der regierenden CDU – abgeschafft wurde.
Auch wenn die Freude über diesen wichtigen Schritt hin zu mehr Bürgerbeteiligung groß ist, gibt es noch weitere Reformbaustellen, diesmal bei der direkten Demokratie auf Landesebene. Wichtigster Punkt ist hier die Abschaffung des Finanz- und Abgabenvorbehalts für Volksbegehren und Volksentscheide. Damit Bürgerinnen und Bürger auf Landesebene auch über Themen direkt abstimmen können, die Geld kosten – und das sind heutzutage die meisten.


Gesetz zur Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes (Gesetzentwurf der Landesregierung)

Die vom Kabinett der rot-rot-grünen Landesregierung beschlossene Erhöhung des Blindengeldes stellt im Vergleich zu den Kürzungsorgien der vorangegangenen Landesregierungen eine echte Trendwende dar. Das wird auch daran deutlich, dass mit den Taubblinden eine Gruppe von Sinnesbehinderten in den Kreis der Anspruchsberechtigten aufgenommen wird, die bisher leer ausgegangen war.
Thüringen wird damit vom Schlusslicht zu einem Bundesland im Mittelfeld des Ländervergleichs. Die Anhebung des Nachteilsausgleichs ist auch angesichts der Verpflichtungen des Landes zur Umsetzung des UN-Abkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen dringend geboten. Um im Alltag sehbehinderter und blinder Menschen einen umfassend wirksamen Nachteilsausgleich zu gewährleisten, sind die ebenfalls angekündigten stufenweisen Anhebungen in den kommenden Jahren unverzichtbar.
Finanzielle Nachteilsausgleiche seien für sinnesbehinderte Menschen von besonderer Bedeutung, weil sie in besonderem Maße auf spezielle Hilfsmittel angewiesen sind, um möglichst selbstbestimmt im Alltag zu sein und am Leben der Gesellschaft uneingeschränkt teilnehmen zu können. DIE LINKE erwartet ganz fest, dass spätestens mit dem nächsten Landeshaushalt auch für hörbehinderte bzw. gehörlose Menschen in Thüringen ein Gehörlosengeld eingeführt wird.

Initiative zur verbesserten Unterstützung von Genossenschaften und anderen Formen des solidarischen und demokratischen Wirtschaftens (Koalitionsfraktionen)

Mit der Genossenschaftsinitiative wollen wir Förderhemmnisse abbauen und auch ggf. neue Förderwege entwickeln, um insbesondere im ländlichen Raum und bei der Daseinsvorsorge mehr Menschen bessere Unterstützung zukommen zu lassen.
Die Genossenschaftsinitiative bündelt ein Maßnahmenpaket in ganz unterschiedlichen Bereichen, etwa der Aktualisierung bestehender Förderprogramme, der Prüfung möglicher Förderlücken, der Zulassung des Wirtschaftlichen Vereins als weiteres Instrument (damit wurden etwa in Rheinland-Pfalz viele Dorfläden aufgezogen) und der Unterstützung von Genossenschaften in anstehenden Bundesratsbelangen.
Genossenschaften sind für uns eine zu unterstützende Wirtschaftsform, da hier Solidarität, Demokratie und gesellschaftlicher Mehrwert perfekt zusammenkommen. Es ist uns deshalb ein besonderes Anliegen, dass behindernde Strukturen überwunden werden müssen, um auch etwa Bereiche der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum zu stärken.

Reformnotwendigkeit der Erbschaftssteuer (Aktuelle Stunde)

Nach Auffassung der LINKEN im Thüringer Landtag ist der aktuelle Kompromiss zur Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer nicht zustimmungsfähig. Zum einen wurde den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine gerechte Besteuerung besonders reicher Erben wieder nicht entsprochen. Zum anderen ist es ein Rückfall in den Feudalismus, wenn Minderjährige durch Unternehmensübertragungen zu Multimillionären werden und dabei fast vollständig von der Erbschaftssteuer befreit sind.
Für DIE LINKE ist es ein Skandal, dass sich die Union im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat durchgesetzt hat und weiterhin unverschämt hohe Begünstigungen für die Erben von großen Unternehmensvermögen gelten sollen. Der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, die Begünstigungen für Betriebsvermögen stärker zu begrenzen und für große Unternehmen das Bedürfnis von Steuerbegünstigungen überhaupt zu prüfen, wurde nicht erfüllt. Daher ist auch weiterhin von einer Verfassungswidrigkeit dieses Kompromisses auszugehen.

Die LINKE fordert auch bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer vor allem Gerechtigkeit ein: Weil in Deutschland in den nächsten 10 Jahren jedes Jahr 300 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt werden, sind die zu zahlenden Erbschaftssteuern von nur 5 Milliarden im Jahr zu wenig, aber richtig ungerecht wird es, wenn man bedenkt, dass gerade die übergroßen Vermögen die übergroßen Steuerermäßigungen erhalten sollen. Zahlen sollen die Kleinen. Wie im Feudalismus eben.

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