Schwerpunkte der Plenarsitzung 24./25. Februar 2016

Aktuelle Stunde „Brandanschlag in Kahla - Neue Eskalationsstufe rechter Gewalt in Thüringen?“ (DIE LINKE, SPD)

Thematisiert wird die massive Zunahme neonazistischer und rassistischer Gewalt aktuell in Thüringen gegen Geflüchtete, Unterstützer und jene Menschen, die sich für eine vielfältige und weltoffene  Gesellschaft einsetzen. Opferberatungsstellen sprechen von einem alarmierenden  Anstieg von Angriffen auf Geflüchtete und Unterstützer.

In Jena wurden bspw. am 13.1. zwei  Afghanen mit einem Schlagstock attackiert, am 15.1. wurden zwei  Iraker angegriffen, einem mit einem Messer durch die Hand gestochen, am 10.2. wurde in Jena ein syrischer Flüchtling mit einem Messer attackiert und verletzt, in Dörnfeld versuchten am 14.2. zwei  Männer mit Eisenstange und Messer in eine GU einzudringen, ein Flüchtling wurde verletzt.  

Der Brandanschlag auf den Demokratieladen und ein SPD-Büro unterhalb bewohnter Räume in Kahla stellen eine neue (öffentlich wahrnehmbare) Eskalationsstufe mutmaßlich extrem rechter Gewalt dar in Thüringen, Neonazis versuchen seit mehreren Jahren, ein Klima der Angst vor Ort zu schaffen, der Demokratieladen wurde  wiederholt attackiert.
Ein politisches Signal aller demokratischen Parteien ist notwendig, zudem Solidarität mit den Betroffenen.

TOP 9  Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Feiertagsgesetzes (DIE LINKE, SPD, Grüne; Einführung eines Gedenktages für die Opfer des SED-Unrechts)

Die Antragsteller haben sich im Koalitionsvertrag unmissverständlich dazu bekannt, dass „die Aufarbeitung der SED-Diktatur in all ihren Facetten weder überflüssig noch rückwärtsgewandt“ ist.

Vereinbart wurden auf lange Sicht angelegte Projekte der politischen Bildung, mit denen die Vergangenheit der DDR vielfältig und beispielhaft für die gesamte Bundesrepublik aufgearbeitet wird. In die Reihe von Projekten zur Aufarbeitung und Bildung gehören die Erinnerung und das Gedenken an die Opfer des SED-Unrechtes. Die gesetzliche Verankerung eines Gedenktages für die Opfer des SED-Unrechtes ist eine geeignete Form, das Gedenken und die Erinnerung auch in der gesellschaftlichen Debatte zu verankern. Der 17. Juni steht auch vor dem Hintergrund seiner differenzierten Geschichte beispielhaft für das Aufbegehren von Menschen gegen Unrecht in der durch den von der SED geführten Staat DDR.

Im Plenum zum Thema Gedenktag 8. Mai wurde deutlich, dass die Koalitionsfraktionen keine Gleichsetzung zwischen dem Dritten Reich und dem SED-Unrecht anstreben und die Einführung weiterer Gedenktage sachlich und ergebnisoffen prüfen. Mit diesem (zweiten) eigenständigen Gesetz für den 17. Juni  wird auch unterstrichen, dass keine Gleichsetzung stattfindet.

Zur Erläuterung:

Am 16. Dezember 1989 bezeichnete Michael Schumann in seinem Referat auf dem außerordentlichen Parteitag der SED den Bruch mit dem Stalinismus als System als vordringliche Aufgabe und umriss damit den Gründungskonsens der Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS). Seither haben sich die Partei und ihre Nachfolgeorganisation in vielen oft schmerzhaften Kontroversen, in Kommissionen und auf Parteitagen mit der Rolle der SED im untergegangenen Staat DDR sowie mit der Rolle der DDR selbst auseinandergesetzt.
In der Konsequenz dieser natürlich nicht abgeschlossenen Debatten muss sich die Haltung der Partei DIE LINKE zu ihrer eigenen Vergangenheit auch in der politischen Praxis spiegeln und wiederfinden. Dies zum einen in der alltäglichen politischen Praxis im Eintreten für Frieden, Demokratie, soziale und politische Rechte und Freiheiten, zum anderen aber auch darin, wie die LINKE im öffentlichen Diskurs zur DDR und im Umgang mit Opfern deren politischen Systems agiert. Das umso mehr, wenn sie sich in Regierungsverantwortung begibt.
Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zur ersten Rot-Rot-Grünen Koalition in der Bundesrepublik hat sich DIE LINKE Thüringen bewusst dafür entschieden, ein Projekt gemeinsam mit Menschen zu versuchen, die häufig eine andere DDR-Biographie aufweisen als die meisten ostdeutschen Mitglieder der LINKEN. Diese Menschen waren selbst von Repressionen betroffen oder haben diese im Verwandten- und Bekanntenkreis erlebt. Deren Biographien sind Bestandteil der historischen Realität der einstigen DDR und verdienen in gleichem Maße Respekt und vor allem aber auch die Aufmerksamkeit derer, die Verantwortung trugen oder als Mitglieder in einer Partei in der Nachfolge der einstigen Staatspartei SED auch heute noch in besonderem Maße tragen für all das, was in dem untergegangenen Staat an kleinem und großen Unrecht, an Ausbürgerungen, Haftstrafen, Bespitzelungen, Umsiedlungen und anderen Repressalien gegen vermeintliche und tatsächliche Systemgegner verübt wurde.
Gegenseitiges Vertrauen als Grundvoraussetzung für gemeinsames politisches Handeln kann daher nur dann erwachsen, wenn DIE LINKE sich ihrer Verantwortung für in der DDR und im Namen des Sozialismus begangenes Unrecht stellt. In Regierungsverantwortung bedeutet das den Belangen der Opfergruppen Raum zu geben und die Voraussetzungen für den Dialog der Grundbedingung für Aufarbeitung und Versöhnung ist zu schaffen. Einem Gedenktag, der Rahmen und Anknüpfungspunkt sein kann für Begegnungen, wissenschaftliche Diskurse und politische Diskussionen, kommt dabei eine wichtige Rolle zu, weil er eine hohe symbolische Bedeutung hat für die  Betroffenen, weil er die Ernsthaftigkeit der Aufarbeitungsbemühungen dokumentiert und weil er auch uns als Partei die Chance gibt uns verstärkt mit unserer Geschichte und den Folgerungen, die wir aus ihr ziehen konstruktiv zu befassen.
Der 17. Juni 1953 als singuläres Ereignis der DDR-Geschichte bietet mit seiner Komplexität, seinen verschiedenen teils polarisierenden Deutungen, dem blutigen Ausgang und der nachfolgend völligen Verdrängung und Leugnung eigener Schuld durch die damalige Partei- und Staatsführung einen geeigneten Anknüpfungspunkt für den angestrebten Dialog. Daher erscheint er geeigneter als jeder andere Tag die einem Gedenktag zugedachte Funktion zu erfüllen. (zur Wertung des 17. Juni durch die vormalige PDS sei auf das Dokument der historischen Kommission von 2003 verwiesen http://www.17juni53.de/home/gedenk/historische-kommission.pdf)

Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die Worte von Heinz Koch auf der Basiskonferenz im September 2014 in Sömmerda als er bekräftigte, dass die Auseinandersetzung mit in der DDR begangenem Unrecht eine Quintessenz unseres Bruchs mit dem Stalinismus sei und den Teilnehmern zurief  „Unterstützt diesen Weg, den wir gemeinsam gegangen sind und  weiter gehen wollen!“

TOP 19  Artenreiches Grünland, Ökolandbau und artenreiche Fruchtfolgen auf intensiv genutzten Ackerstandorten im Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) stärker fördern (DIE LINKE, SPD, Grüne)

Mit dem Antrag setzen wir die richtigen Signale für eine nachhaltige Landwirtschaft. Dies bringt einen zusätzlichen Anreiz für Landwirte, sich nicht nur am Markt zu orientieren, sondern auch ökologische Belange im Blick zu haben. Bienen und andere Bestäuber werden von einer höheren Vielfalt auf Wiesen, Weiden und Feldern profitieren, die Agrarlandschaft gewinnt durch die höhere Artenvielfalt auch an Attraktivität. Aber auch Grundwasserkörper, Bäche und Seen könnten durch eine vielfältige Fruchtfolge mit Zwischenfrüchten entlastet werden. Es können gezielt Ackerpflanzen angebaut werden, die Nährstoffüberschüsse abbauen und dadurch weniger Nährstoffe ins Grundwasser gelangen lassen. Für viele Grundwasserkörper ist eine Verbesserung gerade mit Blick auf Nitrat dringend geboten. Daher macht es Sinn, über eine Verbindung der Mittel aus Landwirtschaft und Umwelt sowohl das Ziel Artenvielfalt, wie auch Gewässerschutz gleichzeitig zu verfolgen. Auch der ökologische Landbau kann hier einen wichtigen Beitrag zur Verringerung der Nitratfrachten leisten.

TOP 3 Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Nachbarrechtsgesetzes (Landesregierung)

Regelungen zum Umgang mit baulicher Wärmedämmung, vor allem bei „Nachrüstung“ von älteren Gebäuden (Maßnahmen Energiewende). Neugestaltung von Abstandsregelungen (z.B. für Bepflanzungen), um Konfliktlösungsfunktion des Nachbarrechts zu stärken.
In der Anhörung zum GE gab es zu rechtlichen wie tatsächlichen Gesichtspunkten prüfenswerte Vorschläge. Deshalb wurde die Zweite Lesung geteilt. Die zum 31.12.15 notwendige Entfristung des Gesetzes wurde im Dezember im Landtag beschlossen. Die o.g. inhaltlichen Fragen und Details wurden weiter Im Ausschuss beraten. Die Regelungen dazu, dass Betroffene in bestimmten Umfang die Nachrüstung mit Wärmedämmung durch den angrenzenden Nachbar dulden müssen, werden als praktikabel eingeschätzt. Auch mit Blick darauf, dass die Landesregierung auf positive Erfahrungen mit inhaltsgleichen Regelungen in anderen Bundesländern, z.B. Brandenburg, verweist.

Die Koalitionsfraktionen übernahmen aber als Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung einen Vorschlag aus der Anhörung. Dieser fordert, auch weiterhin den Mindestabstand bei Anpflanzungen (z.B. Bäumen), die an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, einzuhalten. Eine Aufhebung der Abstandspflicht – wie ursprünglich vorgesehen - wurde letztlich als zu konfliktträchtig eingeschätzt.

Der Beratungsgang  des GE ist ein Beleg dafür, dass Anhörungen ein sehr sinnvoller Bestandteil von Gesetzgebungsverfahren sind.

Anträge CDU: u.a. Keine weiteren Belastungen für die Bürger, die Wirtschaft und die Landwirtschaft – das zusätzliche Wasserentnahmeentgelt darf nicht kommen

Das Ziel des Antrages, auf die Erhebung einer Wasserentnahmeabgabe zu verzichten, wird unterstützt. Daher wird vorgeschlagen, den Antrag in den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zu überweisen, um ihn ggf. in die weiteren inhaltlichen Debatten zu einfließen zu lassen.

Belastungen des  Mittelstandes reduzieren – KMU-Test in Thüringen einführen
Der Thüringer Mittelstand ist derzeit hervorragend aufgestellt. #r2g wird keine unnötigen Belastungen für Thüringer Unternehmen vornehmen, wir entlassen die Wirtschaft aber auch nicht aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung.

Anträge AfD:  u.a. Gesetz zur Mitwirkung der Bevölkerung bei Gebiets- und Bestandsänderungen

Populistisch und heiße Luft, das Gesetz ermöglicht auch nicht den differenzierten Umgang mit den Fragen zur Gebietsreform jeweils vor Ort. Ein allgemeiner Volksentscheid stellt in undifferenzierter Weise erst im Nachhinein das Gesamtpakt zur Ja/Nein-Abstimmung. Für ein so komplexes und vielschichtiges Vorhaben wie eine Gebietsreform ist aber die möglichst frühzeitige Bürgerbeteiligung am Erarbeitungs- und Umsetzungsprozess viel sinnvoller.

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