Schwerpunkte der Plenarsitzung 22./23./24. Juni 2016

Die Aufweichung des Mindestlohns verhindern, klare Regeln gegen Lohndumping auch in Thüringen (Aktuelle Stunde der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN)

Die Aktuelle Stunde bezieht sich auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, dass Sonderzahlungen beim Mindestlohn anrechenbar sind. Das sieht Rot-Rot-Grün grundsätzlich kritisch. Das Urteil ist enttäuschend. Damit wird das Prinzip, dass jede Arbeitsstunde mindestens 8,50 Euro wert sein sollte, unterlaufen. Auch die Einschränkung, dass dies nur gelte, wenn Sonderzahlungen, wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, als Entgelt für tatsächlich erbrachte Arbeitsleistungen dienen, ändert nichts an diesem „Verschiebebahnhof“. Im Gegenteil. Hier wird eine Sonderzahlung benutzt, um den Lohn aufzubessern oder geleistete Arbeitszeitstunden zu finanzieren. Das ist niemals im Sinne des Mindestlohngesetzes. Alle Beschäftigten sollten darauf achten, dass im Arbeitsvertrag keine Verrechnung festgeschrieben wird. Unternehmen mit Betriebsräten und guter gewerkschaftlicher Organisation sind in der Regel arbeitnehmerfreundlicher und lassen solche Finten, um das Mindestlohngesetz auszuhebeln, meistens gar nicht zu.
Es muss ohnehin zügig zu einer Einigung der Tarifparteien kommen, den Mindestlohn zum schnellstmöglichen Zeitpunkt so anzuheben, dass er armutsfest wird, das heißt, mindestens auf zwölf Euro. Eine spürbare Erhöhung des Mindestlohns ist schon deshalb erforderlich, um Altersarmut zu verhindern, wie kürzlich die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der LINKE-Bundestagsfraktion geantwortet hat. Dort war von 11,68 Euro die Rede, damit Menschen nach 45 Arbeitsjahren nicht in die Grundsicherung im Alter fallen.
Die jetzt zu erwartende Entscheidung der Mindestlohn-Kommission (Tarifpartner) geht von einer Erhöhung von 27 Cent laut Tarifindex aus. Das reicht der LINKEN in keiner Weise aus. Es ist endlich an der Zeit, diejenigen, die Werte schaffen und Leistungen tatsächlich erbringen, so angemessen am Ergebnis zu beteiligen, dass die Schere zwischen Arm und Reich nicht weiter auseinandergeht. Außerdem bleibt DIE LINKE bei ihrer Forderung, alle Ausnahmen vom Mindestlohn, wie bei Langzeitarbeitslosen im 1. Halbjahr einer Arbeitsvermittlung oder bei Praktikanten, abzuschaffen. Auch das Anliegen der Bundesregierung, Ein-Euro-Jobs für ausländische Arbeitskräfte zu schaffen und zu finanzieren, ist deshalb falsch.

Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen und Thüringer Gesetz über die Grundsätze von Funktional- und Verwaltungsreformen (Gesetzentwürfe der Landesregierung)

Mit den beiden Gesetzentwürfen wird das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Ziel der Durchführung einer Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform auf den Weg gebracht. Nach langer intensiver öffentlicher Diskussion sowie einem umfänglichen Anhörungs- und Abwägungsprozess wird mit der Verabschiedung des Vorschaltgesetzes zur Durchführung einer Gebietsreform in Thüringen ein Baustein des von der rot-rot-grünen Koalition geplanten Reformprozesses gesetzt. Am 1. Juli beginnt somit die Freiwilligkeitsphase für Gemeindeneugliederungen. Im Anhörungsprozess geäußerte Überlegungen wurden
aufgegriffen, so das Modell der Großen Landgemeinde.
Vervollständigt wird das Reformwerk mit der Einbringung des Grundsätze-Gesetzes zur Funktional- und Verwaltungsreform, welches den Übergang vom dreistufigen zum zweistufigen Verwaltungsaufbau, eine umfassende Kommunalisierung von Aufgaben und die Einräumigkeit der Verwaltung skizziert.
Entgegen allen Unkenrufen hält Rot-Rot-Grün den Fahrplan ein, die Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform nimmt mit der ab 1. Juli beginnenden Freiwilligkeitsphase für Gemeindeneugliederungen konkrete Konturen an.

Thüringer Gesetz zur Dualen Hochschule Gera-Eisenach (Gesetzentwurf der Landesregierung)

Mit dem Gesetz wird die bisherige Berufsakademie Gera-Eisenach als zehnte Hochschule Thüringens etabliert. Der Gesetzentwurf wurde von allen Seiten als Stärkung des dualen Studiums in Thüringen begrüßt. Dabei galt es zu beachten, dass es sich auch bei der Dualen Hochschule Gera-Eisenach um eine Hochschule eigener Art handelt, was unter anderem an der hohen Verzahnung mit den Praxispartner*innen erkennbar ist. Dennoch haben sich die Koalitionsfraktionen noch auf einige Verbesserungen verständigt, die insbesondere im Bereich Mitbestimmung und einer genaueren Formulierung der Mindestvergütung für dual Studierende Auswirkungen hat. Wir werden auch damit unserem Anspruch für Demokratisierung und Gute Arbeit bzw. Ausbildung gerecht. Die von der CDU monierte Verzögerung existiert angesichts der Verabschiedung vor der Sommerpause nicht.
R2G legt die solide Grundlage für Thüringens 10. Hochschule. Wir berücksichtigen in enger Abstimmung mit den Verantwortlichen in Gera und Eisenach die Besonderheiten des dualen Studiums und setzen zugleich gute Rahmenbedingungen für ein Mehr an Mitbestimmung und Hochschuldemokratie. Mit der Aufstockung des festen Lehrpersonals und der genauen Beschreibung der Mindestvergütung setzen wir Zeichen für Gute Arbeit.

Stärkung von Informationsfreiheit und Transparenz im Freistaat Thüringen (Antrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN)

Das bisherige Informationsfreiheitsgesetz stellt eine Zugangsmöglichkeit zu amtlichen Infos auf Antrag dar, enthält jedoch viele Ablehnungsgründe und geringe Veröffentlichungspflichten, zudem sind die Kontrollrechte des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit beschränkt und die teils langwierigen Auskunftsverfahren mit Kosten verbunden. Mit einem echten Transparenzgesetz können viele amtliche Infos ohne Antrag in einem Transparenzregister proaktiv veröffentlicht und von allen eingesehen werden - ohne Kosten. Thüringen kann damit den Weg zu einer modernen öffentlichen Verwaltung weiter beschreiten und die demokratische und politische Teilhabe stärken. Bürger_innen können damit auch Entscheidungen öffentlicher Stellen besser nachvollziehen oder öffentliche Stellen auch kontrollieren - alles nach dem Motto: „Private Daten schützen, öffentliche Daten nützen“. Der Entwurf soll auch die Erfahrungen mit den bisherigen Transparenz-Gesetzen in Hamburg und Rheinland-Pfalz sowie den Entwurf des Thüringer Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit berücksichtigen.

Verbesserung der Beschulung von zugewanderten und geflüchteten Kindern und Jugendlichen (Antrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN)

Hier schlagen die Koalitionsfraktionen eine ganze Reihe von konkreten Maßnahmen vor, mit denen die Beschulung geflüchteter Kinder und Jugendlicher besser umgesetzt werden kann. So soll für jedes zugewanderte Kind ein Clearingverfahren an der aufnehmenden Schule die konkret notwendige Förderung feststellen und Maßnahmen festlegen. Die Schulpflicht soll bis mindestens zur Erfüllung von 10 Schulbesuchsjahren umgesetzt und die notwendige Ausstattung an Lernmitteln durch ein bestimmtes Budget für alle Schulen entbürokratisiert werden. Für die zusätzlich eingestellten Pädagogen im Deutsch-Unterricht soll eine unbefristete Anstellung geprüft, und die Schulen sollen bei der Umsetzung der Integrationsaufgaben besser unterstützt werden. Da im Bildungsausschuss bereits ein Antrag der CDU zu einer ähnlichen Thematik liegt, soll der Antrag – auch in Beachtung der vollen Tagesordnung – ohne Aussprache in den Bildungsausschuss überwiesen werden. Im Ausschuss ist zu beiden Anträgen eine Anhörung geplant.

Verbot von Ausschreibungen durch Krankenkassen bei der Versorgung mit Arzneimitteln (Antrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN)

Die Landesregierung wird gebeten, im Bundesrat aktiv zu werden, damit verhindert wird, dass eine Ausschreibung mit in Apotheken hergestellten Arzneimitteln durch Krankenkassen erfolgt.
Der Antrag der Koalitionsfraktionen ist notwendig, um zu verhindern, dass künftig durch Krankenkassen Ausschreibungen für den Abschluss von Verträgen zur Versorgung mit in Apotheken hergestellten speziellen Fertigarzneimitteln in der Onkologie (Krebspatienten) vorgenommen werden. Eine Ausschreibung kann zur Folge haben, dass nur noch weniger Apotheken diesen Versorgungauftrag erhalten und besonders Apotheken im ländlichen Raum, Schaden erleiden und in der Folge keinen Versorgungsauftrag mehr gewährleisten können. Zudem bestünde die Gefahr, dass die Versorgung auf wohnortferne Apotheken ausgelagert wird. Um die Qualität der pharmazeutischen Betreuung künftig in Thüringen, besonders im ländlichen Raum für Krebspatienten zu gewährleisten, ist es notwendig, dass entsprechende Ausschreibungen durch die Krankenkassen verhindert werden.

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