Schwerpunkte der Plenarsitzung 20./21./22. April 2016
Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen (Gesetzentwurf der Landesregierung, TOP 7)
Mit dem Vorschaltgesetz zur Gebietsreform hält Rot-Rot-Grün Wort und bleibt im geplanten Zeitplan zur Umsetzung der Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform. Das Vorschaltgesetz belegt das Reformziel, die Stärkung der kommunalen Ebene. Mit der Reform werden Landes- und Kommunalverwaltung auf die anstehenden Herausforderungen, die sich u.a. aus den demografischen Entwicklungen und dem Auslaufen des Solidarpaktes II sowie der Neuordnung des Länderfinanzausgleich ergeben, vorbereitet und fit gemacht. Für die Städte und Gemeinden ist jetzt klar, welche künftigen Strukturen für sie gelten werden. Nun sollten die Kommunen die Chancen der Freiwilligkeitsphase nutzen. Es ist gut, dass die Landesregierung wichtige Hinweise und Anregungen der kommunalen Spitzenverbände und der Koalitionsfraktionen in den Gesetzentwurf aufgenommen hat.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Feiertagsgesetzes (Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, TOP 1)
Mit dem heute im Landtag (84 von 85 Stimmen) beschlossenem Gedenktag soll der 17. Juni als ein Erinnerungsanstoß belebt werden, der der Gesellschaft einen Bezugspunkt anbietet, sich der demokratischen Traditionen der deutschen Geschichte zu vergegenwärtigen und dem Gedenken an das SED-Unrecht einen angemessenen Platz in der europäischen Erinnerungskultur zu geben. (Der Redebeitrag der Fraktion von Steffen Dittes kann auf youtube angesehen werden.)
Aktuelle Stunde: Landesgesundheitskonferenz – Stärkung der Prävention und Weiterentwicklung des Gesundheitszieleprozesses in Thüringen (DIE LINKE)
Die heute im Landtag debattierte Aktuelle Stunde der Linksfraktion befasste sich mit der Landesgesundheitskonferenz, die am 7. April 2016 unter Moderation des TMASGFF etabliert wurde. Sie fungiert künftig als Beschlussgremium für Gesundheitsziele und gesundheitspolitische Empfehlungen in Thüringen. Sie tagt zu Fragen der gesundheitlichen Lebensbedingungen, der gesundheitlichen Versorgung und der gesundheitlichen Lage der Bevölkerung mit dem Ziel, koordinierte Lösungen zu entwickeln. Die Landesregierung hat zur Unterstützung der Landesgesundheitskonferenz eine Geschäftsstelle bei der AGETHUR, der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Thüringen, eingerichtet. Sie wird die Kooperation der Partner unterstützen und zwischen der im Halbjahresrhythmus tagenden Landesgesundheitskonferenz die Arbeit der thematischen Arbeitsgruppen koordinieren.
Durch die Etablierung einer Landesgesundheitskonferenz als ständige Institution und mit Fachveranstaltungen in Thüringen wird eine neue Kultur gemeinsamen Handelns im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention entwickelt, welche die Abstimmung und Zusammenarbeit der maßgeblichen Akteure in diesem Bereich verbessern soll.
Die Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag begrüßt die Etablierung der Konferenz, um Prävention und Gesundheitsförderung in allen Lebensphasen und -bereichen zu stärken und die Gesundheitsziele zu evaluieren, an die Bedürfnisse der Menschen in Thüringen anzupassen und weiterzuentwickeln.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Studentenwerksgesetzes und anderer Gesetze (Landesregierung)
Bisher erhält das Studentenwerk jährliche Zuschüsse von 5 Millionen Euro. Dies deckt die realen Kosten nicht ab. Bereits im Haushalt haben wir die Erhöhung auf 5,6 Millionen Euro im Jahr 2016 und 5,8 Millionen Euro im Jahr 2017 verabredet. Hierzu schaffen wir jetzt mit der Abschaffung des Festbetrages die gesetzliche Grundlage.
Zudem benennen wir das Studentenwerk, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, in Studierendenwerk um. Damit folgen wir dem bundesweiten Trend, nachdem inzwischen fast die Hälfte aller StuWe diesen Namen trägt.
Mit dem Gesetzentwurf setzen wir zwei Wahlversprechen um: die deutliche finanzielle Besserstellung des Studierendenwerkes und dessen geschlechterneutrale Beschreibung.
Belastungen des Mittelstandes reduzieren – KMU-Test in Thüringen einführen (CDU-Antrag, TOP 10)
Die CDU möchte eine standardisierte Gesetzesfolgenabschätzung in Bezug auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Anlehnung an den KMU-Test der Bundesregierung auch in Thüringen einführen.
Eine solche Gesetzesfolgen-Analyse findet im TMWWDG regelmäßig statt, ebenso steht der Punkt „Belastung von KMU“ immer auf der Tagesordnung bei Kabinettsrunden. Diese muss deshalb nicht (weiter) formalisiert werden. Die Landesregierung überlegt derzeit, wie die Ergebnisse dieser Einschätzung transparenter kommuniziert werden können.
Das wirkliche Ziel des Antrags wird jedoch in der Begründung deutlich: Jede Form der wirtschaftspolitischen Steuerung wird von der CDU als Gefährdung des Wirtschaftsstandortes Thüringen gebrandmarkt. Die CDU ignoriert damit bewusst die gesellschaftliche Rolle und auch Verantwortung der Wirtschaft.
Der Thüringer Mittelstand ist derzeit hervorragend aufgestellt. #r2g wird keine unnötigen Belastungen für Thüringer Unternehmen vornehmen, wir entlassen die Wirtschaft aber auch nicht aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung.
Wir werden uns weiter mit dem Thema befassen und den Antrag in den zuständigen Ausschuss überweisen.
