Schwerpunkte der Plenarsitzung 18./19./20. Mai 2016
Stärkung der Informationsfreiheit und der Transparenz im Freistaat Thüringen (Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN)
Rot-Rot-Grün will mehr Transparenz in der Verwaltung: Mit einem Antrag wird die Landesregierung gebeten, bis Ende des ersten Quartals 2017 einen Gesetzentwurf für ein Transparenzgesetz vorzulegen, der das bisherige Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ablöst/weiterentwickelt, das Thüringer Umweltinfogesetz integriert & die Einführung eines Transparenzregisters zum 1.1.2019 (+ zwei Jahre Übergangszeitraum) beinhaltet.
Das bisherige IFG stellt eine Zugangsmöglichkeit zu amtlichen Infos auf Antrag dar, enthält jedoch viele Ablehnungsgründe und geringe Veröffentlichungspflichten, zudem sind die Kontrollrechte des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit beschränkt und die teils langwierigen Auskunftsverfahren mit Kosten verbunden. Mit einem echten Transparenzgesetz können viele amtliche Infos ohne Antrag in einem Transparenzregister proaktiv veröffentlicht und von allen Interessierten eingesehen werden - ohne Kosten. Thüringen kann damit den Weg zu einer modernen öffentlichen Verwaltung weiter beschreiten und die demokratische und politische Teilhabe stärken. BürgerInnen können damit auch Entscheidungen öffentlicher Stellen besser nachvollziehen oder öffentliche Stellen auch kontrollieren, alles nach dem Motto: „Private Daten schützen, öffentliche Daten nützen“. Der Entwurf soll auch die Erfahrungen mit den bisherigen Transparenz-Gesetzen in Hamburg und Rheinland-Pfalz sowie den Thüringer TLfDI-Entwurf berücksichtigen.
Mit der Fortentwicklung des Info-Freiheitsgesetzes zu echtem Transparenzgesetz verfolgt r2g eine Kultur der Offenheit und Partizipation und schafft mit einem „Open Government“ eine notwendige Voraussetzung für eine moderne und lebendige Demokratie.
Schwerpunkte:
1. Einführung elektronisches Transparenzregister zum 1.1.2019 sowie anonymer und kostenfreier Zugang für Bürgerinnen zu diesem Register
2. vom alten IFG sollen dazu die Bereichsausnahmen und Ablehnungsgründe überprüft werden, um sie zu reduzieren, IFG wird dann durch Transparenzgesetz abgelöst
3. zunächst pflichtige Einbeziehung auf Landesebene bis 1.1.2019 (+ 2 Jahre Übergangszeit) und spätere Einbeziehung der kommunalen Ebene, dazu u.a. Modell-Kommune, die in das Transparenzregister integriert wird
4. öffentliche Begleitung bereits ab Prozess der Erarbeitung und Anregung an Landesregierung, ein beratendes Gremium einzusetzen; die durch die öffentliche Begleitung eingehenden Anregungen zum Transparenzgesetz sollen dessen inhaltliche Qualität erhöhen
(noch zum Hintergrund: Es geht bei dem geplanten Gesetz um zweierlei Infos; solche, die als veröffentlichungspflichtige Dokumente sowieso in das öffentliche Register eingestellt werden und solche, die BürgerInnen bei Behörden anfragen werden, auch bei letzteren soll es für einfache Auskünfte Verwaltungskostenfreiheit geben; das bisherige Umweltinfogesetz soll ebenfalls in das Transparenzgesetz integriert werden)
Thüringer Gesetz zur Änderung bestattungsrechtlicher und waldrechtlicher Vorschriften („Friedwälder“ als neue zugelassene Bestattungsform – Gesetzentwurf der Landesregierung)
Wir waren seit der 3. Legislatur am Thema und die erste Fraktion, die diese Forderung erhoben hat – endlich soll es die Möglichkeit zu Bestattungswäldern geben. In einer pluralistischen und multikulturellen Gesellschaft muss auch Platz sein für unterschiedliche und differenzierte Trauerrituale und Bestattungsformen – soweit sie die Achtung vor einer würdigen Totenruhe gewährleisten. Schon seit einigen Jahren wünschen sich immer mehr Menschen naturnähere Bestattungsformen, vor allem die Möglichkeit der Beisetzung in einer Waldumgebung. Zu Anfang haben sich Privatfirmen als Lobby-Protagonisten für diese Konzeption hervorgetan. Mit Blick auf Allgemeinwohlinteressen und Gleichbehandlungsgrundsätze sollte das Bestattungswesen aber nicht kommerzialisiert werden. Daher ist es an der Zeit, das Thüringer Bestattungsrecht formal für diese neuen Bestattungs- und auch Friedhofsformen – in öffentlicher Trägerschaft – zu öffnen. In anderen Bundesländern bestehen diese Möglichkeiten schon und in Thüringen hat das Verwaltungsgericht Weimar schon vor einiger Zeit diese naturnähere Bestattungsform in der Organisationsform eines „Waldfriedhofs“ gerichtlich als zulässig und mit den Grundsätzen des Bestattungsrechts für vereinbar erklärt. Der Gesetzentwurf der Landesregierung, den die LINKE-Fraktion begrüßt, nimmt auch diesen Stand der Rechtsprechung auf und entwickelt ihn weiter.
Thüringer Positionen zur aktuellen Novelle des Erneuerbarem-Energien-Gesetzes (EEG) – (Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN)
Die Thüringer LINKE ist der Auffassung, dass der vorliegenden Entwurf des EEG der Bundesregierung
- den zur Erreichung der Klimaschutz- und energiepolitischen Ziele notwendigen Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE) ausbremst,
- nicht ausreicht um die von der Bundesregierung in Paris vereinbarten Ziele zur weltweiten CO2-Reduktion zu erreichen und
- nicht nur die Thüringer Energieerzeuger, sondern auch die Bürgerenergiegenossenschaften und Kommunen benachteiligt.
Mittlerweile ist es möglich, dass an einem Wochenende 90 Prozent des Stroms im Netz aus erneuerbaren Energien stammt. Das zeigt, dass Technologien, wie AKWs und Kohlekraft, absehbar nicht mehr benötigt werden. Stattdessen benötigen wir verbesserte Speichertechnologien. Daher muss endlich mit dem EEG ein Markt für Speicher in Deutschland geschaffen werden. Das bedeutet auch, dass wir mehr Forschung und Förderung brauchen. 1 Mrd. Euro wird in die Erforschung der Kernfusion gesteckt, für Speicher steht gerade einmal ein Viertel zur Verfügung - auf fünf Jahre verteilt. Wir müssen uns beeilen, die Wälder Thüringens leiden schon nachweisbar unter den Folgen des Klimawandels, wenn wir sie erhalten wollen, müssen wir aktiv werden!
Wenn im Bereich Biogas nicht gegengesteuert wird, gehen in den nächsten zehn Jahren die vorhandenen Anlagen vom Netz. Das würde bedeuten, dass 40 Prozent der gegenwärtig erzeugten erneuerbaren Energien ihn Thüringen verloren gehen. Zudem würde das bedeuten, dass Gülle wieder unbehandelt auf die Felder gebracht wird und damit wieder Methan- und Ammoniak-Emissionen freigesetzt werden, was auch eine Belastung für die Anwohner mit sich bringen würde.
Des Weiteren sind wir der Auffassung, dass ein Kohle-Ausstiegspfad – analog dem Atomenergie-Ausstieg – notwendig ist.

