Schwerpunkte der Landtagssitzungen vom 22. bis 24. März 2017
Chancen der Freiwilligkeitsphase der Gemeindegebietsreform in Thüringen aktiv nutzen (Aktuelle Stunde DIE LINKE)
Mit ihren regional versandten Schreiben an Bürgermeister mit der Aufforderung, keine Gemeindefusionen zu beschließen, schaden CDU-Landtagsabgeordnete bewusst den Kommunen. Wir können allen kommunalpolitisch Verantwortlichen nur empfehlen, dieser Aufforderung nicht zu folgen, da sie dem Gemeindewohl entgegensteht. Vielmehr sollte die kommunale Familie die Chancen der bis zum 31. Oktober laufenden Freiwilligkeitsphase nutzen, um zukunftsfeste und leistungsfähige Gemeindestrukturen zu schaffen.
DIE LINKE steht jederzeit für Gespräche vor Ort zur Verfügung, um den Reformprozess zu begleiten. Die CDU hingegen hat mit den jetzt versandten Schreiben einmal mehr bewiesen, dass sie keine seriöse Politik im Land betreiben kann und will.
Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur (Antrag Koalitionsfraktionen)
Die Investitionstätigkeit der Kommunen soll sowohl in diesem als auch im kommenden Jahr zusätzlich gestärkt werden. Mit dem vorgesehenen Investitionspaket in Höhe von 100 Millionen Euro werden die Thüringer Kommunen bei wichtigen Zukunftsinvestitionen unterstützt. Das Schulinvestitionspaket des Bundes wird vom Land zu 100 Prozent kofinanziert, was insbesondere den Landkreisen und kreisfreien Städten hilft. Weitere Gelder des Landes sollen die Kommunen unter anderem beim Breitbandausbau, beim Brandschutz, bei Kita-Investitionen, bei der Gewässerunterhaltung, bei Investitionen in Sportstätten und Schwimmbäder sowie bei Energiesparinvestitionen unterstützen.
Die den Kommunen vom Land zusätzlich zur Verfügung gestellten Investitionsmittel in Höhe von 100 Millionen Euro sind gut angelegtes Geld in Bildung, Kultur, Umwelt und soziale Infrastruktur sowie zur Förderung der Digitalisierung.
Thüringen durch SuedLink-Trassenverlauf nicht zusätzlich benachteiligen (Antrag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen)
Die Planung des Netzbetreibers Tennet zu SuedLink, einer weiteren Mega-Stromtrasse durch ganz Thüringen, ist ein Skandal. Die Entscheidung von Tennet, den teureren und längeren Trassenkorridor durch Thüringen bauen zu wollen, müsse zwingend in Frage gestellt werden. Mit Blick auf Mensch und Natur und die bereits in Thüringen vorhandenen Trassen (380kV, ICE, A71/73) ist ein zusätzlicher Trassen-Neubau Thüringen nicht zuzumuten.
Unter dem Strich würde die neue Starkstrom-Trasse zu noch höheren Strompreisen beim privaten Endverbraucher und Kleinunternehmer führen, gleichzeitig die Kassen der Netzbetreiber füllen. Das alles zusammen schadet der Energiewende, dem notwendigen Ausbau des Klimaschutzes und damit unserer Zukunft. Daher werden die demokratischen Fraktionen im Thüringer Landtag die Landesregierung durch einen Antrag bitten, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, dass Thüringen nicht zum Lastesel des Stromnetzausbaus in Deutschland wird.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes (Gesetz der Fraktionen DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen)
Das Thüringer Sportfördergesetz – es besteht seit Juli 1994 unverändert - ist deutlich in die Jahre gekommen. Daher hatten sich die Koalitionsfraktionen von Rot-Rot-Grün im Thüringer Landtag an eine komplette Neufassung des Gesetzestextes gemacht. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes ist in den vergangenen Monaten in enger Abstimmung mit dem Landessportbund und dem Regierungskabinett erarbeitet worden.
Der für die Sportverbände und zahlreichen Vereine in Thüringen wohl wichtigste Punkt der Gesetzesänderung ist die Maßgabe, dass ihnen die Nutzung der Sportstätten für den Trainings- und den Wettkampfbetrieb kostenlos zugesagt ist. Die dazugehörige Regelung ist von einer „Kann-“ zu einer „Pflichtbestimmung“ geworden. Mit den Veränderungen hat Thüringen nun ein modernes Sportfördergesetz, mit dem wir Maßstäbe auch bundesweit setzen.
Thüringer Landeswahlgesetz und Thüringer Kommunalwahlgesetz (Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen)
Nach den Verfassungsgrundsätzen der Stimmengleichheit und des gleichen Stimmgewichts von Wählerstimmen sollen die Wahlkreise möglichst gleiche Bevölkerungszahlen haben. Die Abgeordneten sollen Wahlkreise repräsentieren, die ähnliche Wahlberechtigen-Zahlen aufweisen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Schwankungsbreiten bei der durchschnittlichen Bevölkerungszahl eines Wahlkreises von maximal 25 Prozent nach oben oder unten zulässig. Bestimmte Wahlkreise liegen nun z.B. durch die Bevölkerungsentwicklung außerhalb des Toleranzbereichs. Solche Wahlkreise müssen angepasst werden. Daher ist die Gesetzesänderung notwendig. Darüber hinaus gibt es derzeit noch Wahlkreise, die sich mit Blick auf den voraussichtlichen Wahltag 2019 an der Grenze des Toleranzbereichs bewegen. Auch für diese Wahlkreise sind vorsorgliche Anpassungen zu prüfen, damit am Wahltag möglichst keine Wahlkreise existieren, die sich außerhalb der Schwankungsbreite bewegen.
Unsere Zielrichtung ist, einen Wahlkreiszuschnitt zu erreichen, der die oben beschriebenen Grundsätze einhält und gleichzeitig sicherstellt, dass in möglichst großen zeitlichen Abständen die Wahlkreise umstrukturiert werden müssen. Verlässliche Vertretungsstrukturen sind für die Wählerinnen und Wähler unbedingt wichtig.

