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Schutzschild für kriminelle Neonazis?

Zur Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (siehe Anhang) zu Straftaten, Strafverfahren und Verurteilungen des Neonazi-Funktionärs und zeitweiligen V-Mannes des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz, Kai-Uwe Trinkaus-Siemokat, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Martina Renner:

"Nun liegt die strafrechtliche Vita eines weiteren V-Mannes des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz auf dem Tisch. Sie ähnelt frappierend der des Neonazi-Spitzels Tino Brandt. Eine hohe Anzahl von Ermittlungsverfahren und nur zwei Verurteilungen. Während bei Brandt bereits offenkundig ist, dass der Verfassungsschutz ihn vor Strafverfolgung schützte, muss diese Frage nun auch im Fall Trinkaus-Siemokat gestellt werden", so Renner. "Ob sich hier ein quasi hoheitliches Schutzschild für kriminelle Neonazis, die im Sold des Verfassungsschutzes standen, etabliert hat, muss nun auch im zuständigen Untersuchungsausschuss thematisiert und aufgeklärt werden", so Renner.

Nach Ansicht der LINKE-Innenpolitikerin war der Thüringer Geheimdienst mit seinen Spitzelgehältern nicht nur ein veritabler Förderer der Neonazi-Szene, sondern hat offenbar auch massiv Maßnahmen der Strafverfolgung beeinflusst. "Die im NSU-Untersuchungsausschuss aufgedeckte Praxis der V-Mann-Führung lässt den Schluss zu, dass der Schutz der Geheimdienst-Quellen über der Verfolgung und Ahndung von Verbrechen stand. Die geringe Anzahl von Verurteilungen trotz zahlreicher Verfahren bei Spitzeln scheint kaum anders zu erklären."

21 Ermittlungsverfahren wurden zwischen 1996 und 2011 gegen den Neonazi-Funktionär und zeitweiligen Spitzel des Thüringer Geheimdienstes Kai-Uwe Trinkaus-Siemokat geführt. Ihm wurde u. a. mehrfach Betrug, Falschgeld-Delikte, Förderung der Prostitution, Unterschlagung, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Nötigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen. Verurteilt wurde er lediglich zu jeweils geringen Geldstrafen wegen Nachstellung sowie Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Ein Großteil der geführten Ermittlungsverfahren betrifft Straftaten während seiner Tätigkeit für das Landesamt für den Verfassungsschutz.

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