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Schutzrechte von Berufsgeheimnisträgern wahren!

Mit großem Unverständnis reagiert Bodo Ramelow, Fraktionsvorsitzender der LINKEN im Landtag, auf die Pressemitteilung des Thüringer Generalstaatsanwalts.  Äußerungen der LINKEN-Abeordneten Martina Renner im Zusammenhang mit der Erfassung von Kommunikationsdaten durch Polizei und Staatsanwaltschaft beinhalteten keineswegs ein "pauschal herabwürdigendes Unwerturteil und einen generellen Vorwurf an alle Staatsanwältinnen und Staatsanwälte".

"Die beim Amtsgericht Meiningen eingelegte Beschwerde dient vielmehr dazu, die Rechtswidrigkeit der Datenerhebung und Verarbeitung durch die Staatsanwaltschaft Meiningen und Kriminalpolizei Suhl feststellen zu lassen. Damit soll künftig sicher gestellt werden, dass nicht missbräuchlich Daten von Berufsgeheimnisträgern, wie Abgeordnete und Journalisten, unter Umgehung der Schutzrechte erhoben und verwendet werden", fügt Martina Renner, Innenpolitikerin der Linksfraktion, hinzu. Wie kürzlich bekannt wurde, sind bei den Ermittlungen gegen einen Polizeibeamten und Personalratsvorsitzenden Verbindungsdaten und Kommunikationsinhalte der Abgeordneten Renner, weiteren Landtagsabgeordneten und auch von Journalisten erhoben und verwertet worden.

Der LINKE-Fraktionsvorsitzende hat sich in dieser Angelegenheit vor wenigen Tagen an die Oberstaatsanwältin gewandt. In seinem Schreiben, das dem Anhang beigefügt ist, macht er deutlich, dass Grundfragen des freien Mandats berührt sind. "Hier geht es um die Unabhängigkeit der Mandatsausübung, verbunden mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung. Immunität und Indemnität des Mandates in einer parlamentarischen Demokratie sind für einen Parlamentarier von Gewicht, damit sich jeder Bürger und jeder fachlich Betroffene an die zuständigen Fachabgeordneten unbehindert, unbeobachtet und unbelästigt wenden kann."

Bodo Ramelow wertet die Äußerungen des Generalstaatsanwalts als "unangemessen und unzutreffend". Der LINKE-Politiker moniert, dass man sich vor den Aussagen offenkundig die Unterlagen hätte genauer ansehen sollen. Ramelow verweist darauf, dass es sich hierbei um eine von einem Neonazi  gestellte Anzeige und damit um ein bereits eingestelltes Ermittlungsverfahren handelt.

"Neben der juristischen Prüfung des Kommunikationserfassung wird die LINKE-Fraktion auch weiterhin die damit verbundenen grundsätzlichen Fragen öffentlich und gemeinsam mit Berufsverbänden und dem Thüringer Datenschutzbeauftragten thematisieren", so Ramelow abschließend.

  • <media 11329>Brief an Leitende Oberstaatsanwältin</media>

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