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Renner: SPD-Vorschläge zu Informationsfreiheit teilweise kritisch zu bewerten

„Die heute von der SPD vorgestellten Vorschläge zur Evaluierung des in diesem Jahr verlängerungsbedürftigen Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes sind ein Schritt in die richtige Richtung, aber teilweise doch kritisch zu bewerten“, resümiert Martina Renner, Innenpolitikerin der Linksfraktion, und weist darauf hin, dass ihre Fraktion in den Jahren 2009 und 2011 eigene Gesetzentwürfe zu einem modernen Informationsfreiheitsrecht in den Landtag eingebracht hatte, die aber von der Landtagsmehrheit abgelehnt worden waren.

„Ein zentrales Informationsregister, in das Informationen und Dokumente von allgemeinem Interesse eingestellt werden, wie es die SPD vorschlägt, ist sicher nicht falsch. Aber eigentlich müssten alle öffentlichen Stellen Organisationspläne, Aktenordnungen und Informationsregister öffentlich zugänglich machen. So könnten Bürgerinnen und Bürger schnell darüber Kenntnis haben, welche Informationen bei öffentlichen Stellen vorliegen und gezielt fragen. Das wäre dann im wahrsten Sinne des Wortes selbstbestimmte Informationsfreiheit“, unterstreicht Frau Renner. Bei einem zentralen Informationsregister entscheiden immer noch die Behörden, welche Informationen eingestellt werden, selbst wenn rechtliche Regelungen hier inhaltliche Eckpunkte setzen sollten.

Ein weiterer kritischer Punkt der SPD-Vorschläge ist nach Ansicht von LINKE-Fraktionsvize Renner, dass der Datenschutzbeauftragte gleichzeitig Informationsfreiheitsbeauftragter werden soll. „Datenschutz und Informationsfreiheit stehen in der Praxis oft in einem bestimmten Interessen- und Rechtekonflikt. Dieser Konflikt muss auch durch eine organisatorische Trennung der Entscheidungsstrukturen aufgelöst werden.“ Daher fordert die LINKE-Fraktion seit langem, dass der Thüringer Bürgerbeauftragte die Funktion des Informationsfreiheitsbeauftragten übernehmen soll.

Die Diskussion um die Modernisierung des noch von der CDU-Regierung gemachten und völlig unzureichenden Thüringer Informationsfreiheitsrechts sei nicht nur wegen des Ablaufs der Befristung notwendig. Solche antiquierten und diskriminierenden Punkte, wie die Beschränkung des Informationsrechts auf deutsche Staatsangehörige, müssten schleunigst gestrichen werden, fordert Renner. „Bleibt zu hoffen, dass sich die Regierungskoalition nicht auch beim Informationsfreiheitsgesetz wie schon bei früheren Gesetzesvorhaben – Stichwort Ministergesetz – gegenseitig völlig blockiert.“

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