Reform der Sicherungsverwahrung zügig und verfassungskonform umsetzen
Vor dem Hintergrund der heutigen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur (nachträglichen) Sicherungsverwahrung in Deutschland fordert Ralf Hauboldt, justizpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, von der Thüringer Landesregierung, „alles zu tun um die notwendige Reform der Sicherungsverwahrung zügig und verfassungskonform umzusetzen“. Um die aktuelle Diskussion zu diesem Thema auch im Thüringer Landtag zu befördern, hat die Fraktion DIE LINKE einen entsprechenden Antrag an den Justizausschuss eingereicht, der auf der Sitzung am Freitag nächster Woche beraten werden soll.
Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte machten deutlich, so der LINKE-Justizpolitiker, „dass die Sicherungsverwahrung, die mit Wurzeln in der NS-Zeit behaftetet ist, als Instrument des ,präventiven Wegsperrens’ modernen europäischen Rechtsmaßstäben nicht entspricht. Die mit der Reform angestrebte stärkere Ausrichtung auf therapeutische Konzepte geht in die richtige Richtung, aber auch bei den beschlossenen Neuregelungen sehen Fachleute noch verfassungsrechtliche Probleme, die schnellstens ausgeräumt werden müssen.“ Es gehe um einen verfassungsrechtlich korrekten und gleichzeitig praktikablen Ausgleich zwischen dem Recht auf Resozialisierung für straffällig Gewordene und den Schutzinteressen möglicher potenzieller Opfer zukünftiger Straftaten. Dabei müssten auch die Resozialisierungsdefizite der bisherigen Sicherungsverwahrung in Zukunft beseitigt werden, unterstreicht Hauboldt.
Abschließend fordert der LINKE-Justizpolitiker, dass sich die Landesregierung im Ausschuss zum Antrag der LINKEN klar positioniert. „Die zügige verfassungs- und menschenrechtskonforme Umsetzung der durch die aktuellen Urteile noch dringenderen Reform darf nicht an den Unstimmigkeiten zwischen den Koalitionären scheitern. Vielmehr muss die Landesregierung nochmals im Bundesrat aktiv werden.“
