Rechtsgutachten attestiert Landesregierung unbegründetes Schweigen
Regelmäßig teilt die Landesregierung sowohl im Innenausschuss als auch in parlamentarischen Anfragen mit Verweis auf Art. 67 Abs. 3 der Verfassung als auch mit Verweis auf die Parlamentarische Kontrollkommission mit, dass sie Anfragen nicht beantworten könne. „Diese Verweigerungshaltung hat nun durch ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes einen erheblichen Dämpfer erfahren“, resümiert Martina Renner, Innenpolitikerin der Fraktion DIE LINKE.
Bereits 2009 stellte das Bundesverfassungsgericht (2 BvE 5/06 vom 01.07.2009) fest: ‚Es besteht keine Begrenzung der Auskunftspflicht derart, dass die Bundesregierung von ihr für geheimhaltungsbedürftig gehaltene Auskünfte über die nachrichtendienstliche Tätigkeit des Bundes nur einem bestimmten Gremium des Deutschen Bundestages zu erteilen hätte.’ „Diese Entscheidung greift nun auch das juristische Gutachten auf und attestiert der Landesregierung eine verfassungsrechtlich nicht begründete Verschwiegenheit gegenüber dem Landtag“, so Renner.
Das Gutachten wurde durch den Innenausschuss in Auftrag gegeben, da dieser seine Kontrollrechte gegenüber der Landesregierung verletzt sah, weil diese regelmäßig Auskünfte mit Hinweis auf laufende Ermittlungsverfahren durch den Generalbundesanwalt im Zusammenhang mit dem neonazistischen Terrornetzwerk NSU verweigerte.
„Auch in diesem Bereich stärkt das Gutachten ganz eindeutig die Rechte des Parlamentes und seiner Ausschüsse. Wir werden deshalb das Gutachten zum Anlass nehmen, alle bislang unbeantworteten Fragen an die Landesregierung in der nächsten Sondersitzung zum Thema der terroristischen Vereinigung mit Nachdruck erneut zu stellen“, kündigt Martina Renner an.
