Rechte der Bankkunden auf ein Basiskonto achten
Eine aktuelle Untersuchung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen zeigt, dass die Banken in der Umsetzung der Vorgaben des Zahlungskontengesetzes für das sozial gerechte Basiskonto nicht nur hinterherhinken, sondern das gesetzlich verpflichtende Angebot verweigern oder teilweise überhöhte Gebühren verlangen. Diana Skibbe, verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, fordert eine umgehende Einhaltung der rechtlichen Vorgaben durch die Banken und eine umfassende Information:
„Bis zum 18. September hatten Banken Zeit, die Regelungen des neuen Zahlungskontengesetzes bei ihren Kontoangeboten zu berücksichtigen. Das Gesetz basiert auf einer EU-Richtlinie von 2014 und wurde durch die Bundesregierung bis Mitte 2016 umgesetzt. Wichtigster Bestandteil ist die Schaffung eines Basiskontos für jedermann, unabhängig von Einkommen oder festen Wohnsitz. Die Ergebnisse der Stichprobe der Verbraucherzentrale zeigen nun aber, dass die Banken diese Frist nicht nur haben verstreichen lassen, sondern in der Zwischenzeit Kontomodelle für das Basiskonto geschaffen haben, die sogar höhere Gebühren als andere Konten vorsehen. Damit und mit ihrer zum Teil erschreckend falschen Informationspolitik zeigen die Banken, dass sie die auf dieses Konto angewiesenen Menschen nicht haben wollen.“
Die Bundesregierung hatte am 19. Juni das Zahlungskontogesetz verabschiedet, welches sozial schwächer gestellten Menschen, Menschen ohne Wohnsitz und auch Flüchtlingen das Recht auf ein Konto sichern sollte. Damit wurde auch eine über 20 Jahre alte Forderung der LINKEN umgesetzt, die in der Schaffung des Basiskontos einen wichtigen Schritt zur sozialen Teilhabe von über 600.000 Menschen an der Gesellschaft sieht. Menschen, die derzeit ohne Konto in Deutschland leben, weil es ihnen verweigert wird. Nach Ablaufen einer dreimonatigen Umsetzungsfrist hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen nun die Angebote von sechs Bankinstituten, darunter der Deutschen Bank und einer Landessparkasse, geprüft und erhebliche Mängel bei der Umsetzung bis hin zum Rechtsbruch festgestellt. Entsprechend haben die Verbraucherzentralen an die betroffenen Institute Abmahnungen verschickt und drohen bei Nichtänderung der Konditionen mit Klage.
„Ein richtiger Schritt,“ so Skibbe. „Auch in Thüringen haben wir in den letzten Wochen wiederholt über die Verbraucherzentrale und ehrenamtliche Organisationen erfahren müssen, dass Banken in Bezug auf das Basiskonto falsch beraten oder die Einrichtung schlicht verweigern. Es kann aber nicht sein, dass sich eine Branche aus rein ökonomischen Interessen weigert, geltendes Recht umzusetzen. Wir fordern deswegen die Banken nachdrücklich auf, die seit Juni geltenden Regelungen für das Basiskonto vollständig umzusetzen und Kunden fair und umfassend zu beraten. Dazu sind die Banken verpflichtet.“
