Privatisierungstendenzen bei Zweckverbänden zu Recht gestoppt
"Die Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichtes, dass Abwasserzweckverbände eine hoheitliche Leistung nicht durch private Unternehmen erledigen lassen dürfen, ist ein deutliches Stoppsignal gegen eine zunehmende Tendenz der Privatisierung", erklärt der Landtagsabgeordnete der LINKEN, Frank Kuschel.
Die Übertragung von wesentlichen Aufgaben der Zweckverbände an die Privaten widerspreche nicht nur den gesetzlichen Vorgaben, sondern entziehe Entscheidungen, die für die Bürger als Gebühren- und Beitragszahler von Bedeutung sind, einer demokratischen Kontrolle und Steuerung. "Zudem steigt dabei die finanzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger an. Während die Zweckverbände nur kostendeckend arbeiten dürfen, streben die Privatunternehmen nach satten Gewinnen", betont der Kommunalexperte.
Die neue Landesregierung sei nun gefordert, umgehend auf die jüngste Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes zu reagieren. "Notwendig ist eine gesetzliche Klarstellung, dass künftig die Zweckverbände nicht erneut einzelne Aufgaben durch private Firmen erledigen lassen und dabei eine zusätzliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger provoziert wird", fordert Frank Kuschel.
Der Parlamentarier warnt vor einer schleichenden Privatisierung der Wasserver- und Abwasserentsorgung auf Umwegen. Die Kostenprobleme bei den Zweckverbänden seien nicht durch Teilprivatisierungen zu lösen. Vielmehr müssten über Strukturveränderungen dauerhaft bezahlbare Kommunalabgaben gesichert werden. "DIE LINKE wird auch weiterhin dafür streiten, dass Wasser und Abwasser als öffentliche Daseinsvorsorge verstanden wird und somit die Aufgabenerledigung nur durch öffentlich-rechtliche Körperschaften wahrgenommen werden darf", so Kuschel.
