Papier ist geduldig - Verordnung zu so genannten Gemeinschaftsunterkünften lässt Klarheit missen
Sabine Berninger, Sprecherin für Migrations- und Integrationspolitik der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, bemängelt die Verordnung der Landesregierung über Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung und Beratung von Flüchtlingen und Asylsuchenden (ThürGUSVO), die am 1. Juli 2010 in Kraft trat.
Die "Thüringer Verordnung über Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung und Beratung von Flüchtlingen und Asylsuchenden" (Thüringer Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung - ThürGUSVO) regelt, dass "Gemeinschaftsunterkünfte möglichst in örtlicher Nähe zu medizinischen, schulischen und sonstigen Einrichtungen des täglichen Lebens eingerichtet werden" sollen, um so "die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern". Weiterhin sind "eine qualifizierte migrationsspezifische soziale Betreuung und Beratung zur Verfügung" zu stellen sowie Mindestanforderungen an die räumliche und materielle Ausstattung der Gemeinschaftsunterkünfte zu gewährleisten. "Aber gut gemeint ist noch nicht gleich gut gemacht: Die Verordnung und ihre Anlagen strotzen vor schwammigen oder sehr weit auslegbaren Begriffen und Anordnungen, so dass im schlimmsten Falle ein ‚Weiter so' in der Unterbringung und der sozialen Betreuung und Beratung von Flüchtlingen in Thüringen droht", befürchtet die Abgeordnete. Aus diesem Grund hat sich die Abgeordnete mit zwei Anfragen an die Landesregierung gewandt.
Erst Mitte Juli hatte Berninger eine der Thüringer Gemeinschaftsunterkünfte besucht und "dort nichts von einer Umsetzung der bereits geltenden Verordnung bemerkt. Offensichtlich aber war wenige Tage vorher eine Vertreterin einer Behörde vor Ort, möglicherweise um sich die Gegebenheiten einmal anzuschauen und Defizite zu den nun geltenden Mindestanforderungen festzustellen", vermutet Berninger.
"Wenn so an die Verordnung herangegangen wird - erst landesseitig festlegen, dann örtlich schauen, welche Probleme die Umsetzung bringen wird - dann kann man das nur als unbedacht und kopflos bezeichnen. Das wird dem von Innenminister Huber noch im Frühjahr vorgeschlagenen Integrationsvertrag in keinster Weise gerecht. Die Landesregierung hätte, wie angekündigt, einen Integrationsbeirat einberufen und diesem die Erarbeitung der Verordnung überlassen sollen."
