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Münchner Gericht muss Verschiebung des Prozesses für Korrekturen nutzen!

Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts München, den NSU-Prozess zu verschieben, erklärt Martina Renner, Innenexpertin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: "Dies ist ein einmaliger Vorgang, dass ein Gericht vom Bundesverfassungsgericht erklärt bekommt, was rechtsstaatliche Kriterien beim Öffentlichkeitsprinzip sind." In den vergangenen Wochen hatte es heftige Kritik wegen der Platzvergabe an Journalisten gegeben, die nun neu geregelt werden soll.

Die LINKE-Abgeordnete hatte bereits im Vorfeld der erst heute getroffenen Entscheidung "mangelnde Sensibilität und keine dem Verfahren adäquate Verfahrensweise durch den Vorsitzenden Richter" kritisiert. "Wir fordern ein transparentes und angemessenes Akkreditierungsverfahren. Es muss sichergestellt werden, dass Journalisten die Öffentlichkeit als Berichterstatter vor Ort über das Verfahren informieren können - sei es auch über eine Video-Übertragung in einen Nebenraum. Wir fordern mehr Plätze, insbesondere für internationale Medien und für Angehörige der Opfer", so Renner.

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