Modernisierung des Rechts der Industrie- und Handelskammern auch in Thüringen notwendig

Die Debatte um ein modernes IHK-Gesetz und davon abgeleitet ein modernes Thüringer Ausführungsgesetz zum Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (ThürAGIHKG) ist mehr als gegeben. Das entsprechende „Bundesgesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern“ stammt aus dem Jahr 1956 und das Thüringer Ausführungsgesetz aus dem Jahr 1993, stellt der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Dieter Hausold, fest.

Gleichzeitig kündigt der Wirtschaftsexperte der LINKEN an: „Meine Fraktion bereitet einen Antrag für das Plenum vor, in welchem wir die Landesregierung auffordern, das Thüringer Ausführungsgesetz zum IHK-Gesetz aktuellen Erfordernissen anzupassen.

Ausgehend von den gegenwärtigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen ist eine Diskussion mit den Industrie- und Handelskammern als öffentlich-rechtliche Körperschaften wichtig. Dies betrifft auch die Handwerkskammern. „Es geht um ihre zukünftige Verantwortung im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung im Land“, unterstreicht Hausold.
Dabei spielen die eigenen Vorstellungen der Kammern eine wichtige Rolle, andererseits aber auch politisch-gesellschaftliche Vorstellungen zu ihrer Entwicklung. Wichtig ist dabei unter anderem auch die Transparenz der Arbeit der Kammern. Dies alles erfordert aus unserer Sicht auch eine Diskussion über die Ausgestaltung der rechtlichen Grundlagen.

Zu dieser Thematik wird die Linksfraktion am 28. Juni 2012 gemeinsam mit Vertretern der Thüringer IHKen, mit dem Wirtschaftsministerium, Gewerkschaften und Vertretern der Thüringer Wirtschaft im Rahmen eines Fachgespräches die Erfordernisse und Vorstellungen der Kammern für ein modernes IHK-Gesetz erörtern und mögliche Handlungserfordernisse besprechen.

„Besonders erfreut sind wir über die  Teilnahme des Bundesgeschäftsführers des Bundesverbandes für freie Kammern, Herrn Kai Boeddinghaus, welcher sich seit Jahren federführend in bundesweiten Netzwerken zu dieser Thematik aktiv engagiert. Insbesondere vom Diskussionsbeitrag bzw. Statement des Herrn Boeddinghaus versprechen wir uns wichtige Impulse für unseren weiteren parlamentarischen Umgang mit dieser Thematik“, so Dieter Hausold abschließend.

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