Mindestlohn für Leistungsträgerinnen und Leistungsträger
„Menschen sollen von ihrer Hände Arbeit leben können. Das gilt für das Arbeitsleben an sich, genauso aber auch für die Zeit der Rente bzw. der Pension“, so Rainer Kräuter, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag. „Der Mindestlohn darf nicht nur im Maße des Tarifindex‘ und nach mathematischen Gesichtspunkten erhöht werden.“
Damit unterstützt der Gewerkschaftspolitiker aktuelle Äußerungen des Vorsitzenden der Industriegewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt, Robert Feiger, und des stellvertretenden Vorsitzenden der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten, Burkhardt Siebert, die eine Anhebung des Mindestlohns nach diesen Kriterien für unzureichend erklärten.
Auch das Bundesarbeitsministerium gehe von einem Stundenlohn von 11,70 Euro aus, damit beim Renteneintritt wenigstens eine Rente auf dem Niveau der Mindestsicherung (770 Euro) herauskomme. Auch hätten die Delegierten des kürzlich stattgefundenen Bundesparteitags der LINKEN beschlossen, sich für einen Mindestlohn von 12 Euro einzusetzen, so der Landespolitiker weiter.
„Wer davon spricht, den Mindestlohn lediglich um 30 Cent anheben zu wollen, um die Leistungsträger unserer Gesellschaft nicht weiter zu belasten, verkennt völlig, dass jede Arbeiterin und jeder Arbeiter – von der Abteilungsleiterin über die Putzkraft bis zum Maschinenbediener – die Leistungsträger eines jeden Unternehmens sind. Dass ihnen ein auskömmliches Entgelt und eine angemessene Rente zustehen, versteht sich von selbst. Dazu ist ein entsprechendes Arbeitsentgelt Grundvoraussetzung. Die Bundesregierung muss gezwungen werden, den Mindestlohn auf 12 Euro je Stunde anzuheben. Nur eine breite gesellschaftliche Bewegung kann der Altersarmut wirksam begegnen“, so Kräuter abschließend.
