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Männliche unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nicht länger wie Erwachsene behandeln!

Seit Donnerstag gilt die UN-Kinderrechtskonvention auch in der Bundesrepublik uneingeschränkt. Die Bundesregierung erklärte in einem Schreiben an die Vereinten Nationen die Rücknahme ihrer Vorbehalte gegen die Konvention.

Sabine Berninger, Sprecherin für Migrations- und Integrationspolitik der Linksfraktion im Thüringer Landtag fordert die Landesregierung auf, nunmehr nicht nur weibliche, sondern auch männliche unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Einrichtungen der Jugendhilfe unterzubringen.

"Gerade auch wenn es sich nur um sehr wenige Fälle handelt, sollte Thüringen die Konvention uneingeschränkt anwenden und Minderjährige nicht länger wie Erwachsene, sondern nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (8. Buch Sozialgesetzbuch) behandeln. Wichtig dabei wäre, dass "die Jugendlichen in Städten mit einem guten soziokulturellen Umfeld wohnen können, wo Integration tatsächlich möglich ist und sie auch Kontakt zu anderen Menschen aus ihren Herkunftsländern pflegen können", sagt Frau Berninger.

Noch am 8. Juli hatte die Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des LINKEN-Abgeordneten Bärwolff geantwortet, dass an der Praxis, männliche unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in so genannten Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen, festgehalten werde.

Bei der Ratifizierung der Konvention 1992 hatte die Bundesrepublik Deutschland Vorbehalte geltend gemacht, so dass unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen bislang kein besonderes Schutzrecht zuerkannt wurde und sie ab 16 Jahren, zum Beispiel im Asylverfahrensrecht, wie Erwachsene behandelt werden.

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