LINKE fordert Versachlichung der Diskussion um das Rundschreiben des Landesverwaltungsamtes und begrüßt parlamentarische Befassung
„Ich begrüße ausdrücklich eine parlamentarische Befassung mit dem Rundschreiben des Landesverwaltungsamtes. Das gibt uns die Möglichkeit, die Fälle öffentlich zu machen, in denen beispielsweise Landräte oder Vorsitzende von Verwaltungsgemeinschaften Amtsblätter missbrauchen, um persönliche politische Auffassungen zu verbreiten“, sagte Frank Kuschel, der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.
Damit würde deutlich werden, warum die im Rundschreiben enthaltenen Hinweise auf die gültige Rechtslage erforderlich seien. Frank Kuschel verweist in diesem Zusammenhang auf Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit, welche auch Gegenstand von parlamentarischen Anfragen waren. So habe bereits die alte Landesregierung im Zusammenhang mit einer im örtlichen Amtsblatt vorgenommenen Stellungnahme des Vorsitzenden der VG Großbreitenbach, Andreas Beyersdorf, gegen die Ziele des Bürgerentscheides zur Rekommunalisierung der Abfallwirtschaft im Ilm-Kreis dargestellt, dass bei Äußerungen in amtlicher Funktion das sogenannte Sachlichkeitsgebot zu beachten ist und dass das generell für alle amtlichen Äußerungen staatlicher und kommunaler Stellen gelte. Die nachgefragten Äußerungen waren mit diesen dargestellten Grundsätzen nicht vereinbar.
Missbrauch in großem Umfange betreibe aus Sicht von Frank Kuschel insbesondere der Landrat des Weimarer Landes, Hans-Helmut Münchberg, der regelmäßig das Amtsblatt des Landkreises benutze, um seine politischen Sichtweisen zu verbreiten. Persönliche politische Auffassungen soll und muss ein Landrat öffentlich vertreten, so Kuschel, aber das dürfe nicht mittels Amtsblättern geschehen, welche vollständig mit Geldern der öffentlichen Hand finanziert werden. „Ich freue mich auf diese Diskussion im Landtag. Sie wird zur Versachlichung beitragen und klar machen, dass es sich nicht um einen Maulkorberlass handelt, sondern lediglich um Hinweise auf die gültige Rechtslage“, betonte Kuschel abschließend.
