Landtag sollte Sozialministerin bei der Ablehnung der „Extremismuserklärung“ unterstützen

„Zahlreiche Projekte, die sich seit Jahren für Demokratie und gegen Rechtsextremismus engagieren, erfahren gegenwärtig eine große Unsicherheit wegen der abverlangten sogenannten Extremismuserklärung“, konstatiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Martina Renner.

Im Raum stehe einerseits die Forderung der Bundesregierung, die Erklärung zu unterschreiben, ansonsten drohe ein Fördermittelentzug. Andererseits belegten zahlreiche juristische Gutachten die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Zulässigkeit der abverlangten Erklärung. Diese zwinge engagierte Projekte zum Bekenntnis und fordere sie zur Überprüfung von Partnern, möglicherweise auch durch die Geheimdienste, auf. Auch die Thüringer Sozialministerin Taubert (SPD) habe sich irritiert von der Position der Bundesregierung gezeigt, von ‚Gesinnungsschnüffelei’ gesprochen und angekündigt, dass Thüringen das Verfahren nicht anwenden werde.

„Eine politische Positionierung allein reicht aber nicht aus. Deswegen halten wir es für zwingend erforderlich, dass Thüringen nach einer juristischen Prüfung, insbesondere auf eine bestehende Verfassungswidrigkeit, geeignete Rechtsmittel gegen die Erklärung einlegt“, begründet Renner einen Antrag der Fraktion DIE LINKE, der in dieser Woche im Parlament zur Abstimmung stehen wird.

„Taubert soll in ihrer politischen Position eine Unterstützung durch das Parlament erfahren, von dem eine Mehrheit die sogenannte Extremismuserklärung mit klaren Worten ablehnt. Wenn die deutliche politische Ablehnung nicht zum Einlenken bei der Bundesregierung führt, müssen es am Ende eben die Gerichte wieder verfassungsrechtlich richten“, sagt Martina Renner abschließend.

Der Antrag hat die <media 3360>Drucksachen-Nr. 5/2303</media>.

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