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Landtag soll Grundlagen für eine Ombudsstelle schaffen

Mit Blick auf die im Petitionsausschuss des Landtags beginnende Aussprache um eine Novellierung des Thüringer Bürgerbeauftragtengesetzes, die auf Grundlage eines Entwurfs der LINKEN stattfindet, fordert die Fraktion einen Umbau der Funktion in eine Ombudsstelle zur Durchsetzung einer bürgernahen und bürgerfreundlichen Verwaltung.

Hinsichtlich der laufenden Diskussion um eine Verwaltungs-, Gebiets- und Funktionalreform in Thüringen wird die Notwendigkeit für eine solche Ombuds- und Beschwerdestelle noch deutlicher werden. Die Bürgerbeauftragte soll dazu mehr Möglichkeiten hinsichtlich ihrer Informations- und Anhörungsaktivitäten erhalten, aber auch ein Beanstandungsrecht bekommen, um wirksam gegen Mängel und bürgerunfreundliches Verhalten der Behörden vorgehen zu können. "Das ist durchaus Verbraucherschutz, wenn auch in einem umfassenderen Sinn", so Diana Skibbe, verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion die LINKE und Mitglied des Petitionsausschusses.

Als konkrete Beispiele nennt die Abgeordnete eine für Bürgerinnen und Bürger verständlichere Sprache in Behördenschreiben oder auch die Frage der Erreichbarkeit von Sozialbehörden für Betroffene. Das Beanstandungsrecht sei, so informiert die LINKE-Fraktion, keine exotische Neuerfindung, im Gegenteil: "Beim Thüringer Datenschutzbeauftragten hat sich dieses Instrument des Beanstandungsrechts seit Jahren sehr gut bewährt", erklärt Frau Skibbe. Die Abgeordnete unterstreicht, dass die Bürgerbeauftragte auch verstärkt mit eigenen Vorschlägen zu Gesetzentwürfen oder anderen Regelungen oder in Form von Gutachten konstruktive Vorschläge einbringen soll.

"Die Bürgerbeauftragte und der Petitionsausschuss sollten möglichst reibungsfrei im Sinne der Menschen zusammenarbeiten, die sich mit Eingaben bzw. Petitionen an den Landtag und den zuständigen Ausschuss wenden. Hier gibt es noch Nachbesserungsbedarf", so Skibbe. Daher schlägt die LINKE-Fraktion in ihrem Gesetzentwurf ein Wahlrecht für die Petenten vor. "Die Betroffenen selbst sollen entscheiden, ob ihre Petition vom Ausschuss oder der Bürgerbeauftragten bearbeitet werden soll", fügt Heidrun Sedlacik, LINKE-Abgeordnete und stellvertretende Vorsitzende des Petitionsausschusses, hinzu.

Die Menschen in Thüringen und hier aktive Organisationen und Verbände sollten nach Vorstellung der Linksfraktion auch eigene Personalvorschläge an den Landtag zur Besetzung der Stelle machen können. Der LINKE-Gesetzentwurf sieht außerdem vor, die bzw. den Bürgerbeauftragten zur Stärkung ihrer Unabhängigkeit in Zukunft vom Landtag mit Zwei-Drittel-Mehrheit wählen zu lassen. Die beiden LINKE-Abgeordneten fordern den Ausschuss auf, auch angesichts der zu Ende gehenden derzeitigen Wahlperiode der Bürgerbeauftragten die Ausgestaltung der Funktion und den Aufgabenkatalog sowie die Art und Weise der Zusammenarbeit mit dem Petitionsausschuss eingehend und kritisch zu diskutieren, dazu wird die LINKE-Fraktion einen Antrag auf Ausschussanhörung stellen.

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