Zum Hauptinhalt springen

Landkreistag sollte sich konstruktiv in Diskussion zum Vorschaltgesetz einbringen

„Anstatt mit der Keule der Verfassungswidrigkeit zu drohen, sollte sich der Landkreistag konstruktiv in die jetzt beginnende parlamentarische Diskussion zum Vorschaltgesetz einbringen“, kommentiert der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Frank Kuschel, die Stellungnahme des Landkreistages zum Referentenentwurf für das Vorschaltgesetz.

Der Gesetzentwurf werde kommende Woche vom Kabinett beschlossen und dann dem Landtag zur Beratung zugeleitet, sagt Kuschel und betont seine Überzeugung, dass die Landesregierung einen verfassungskonformen Gesetzentwurf vorlegen werde. Im bereits zweiten Gesetzentwurf würden die verfassungsrechtlichen Bedenken der kommunalen Spitzenverbände berücksichtigt. Darüber hinaus erfolge im parlamentarischen Verfahren eine weitere umfängliche verfassungsrechtliche Prüfung, in dessen Rahmen sich der Landkreistag einbringen und konkrete Vorschläge unterbreiten sollte

Auch den Vorwurf, die anstehende Reform würde zu schnell und ohne Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger umgesetzt werden, weist der Kommunalexperte zurück. „Wir reden seit über zehn Jahren über dieses Thema, es haben verschiedene Kommissionen getagt, nur umgesetzt wurden ihre Ergebnisse nicht. Das muss jetzt von der rot-rot-grünen Koalition nachgeholt werden.“

Mit Blick auf den 2019 auslaufenden Solidarpakt II, die Neuordnung des Länderfinanzausgleichs und die beginnende neue Förderperiode der Europäischen Union mahnt Frank Kuschel alle beteiligten Seiten, sich nicht den notwendigen Reformschritten im Freistaat zu verweigern. „Thüringen und die Kommunen stehen vor neuen großen Herausforderungen. Darauf müssen wir auch strukturell vorbereitet sein. Ich lade den Landkreistag ein, sich dabei aktiv einzubringen.“

Mehr aktuelle Themen

Zurück zum Kopf der Seite