Landesregierung sitzt Kritik am Thüringer Bürgerbeauftragten weiter aus!
Angesichts des heutigen Jubiläums der Bürgerbeauftragten fordert Martina Renner, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag und Sprecherin für Innenpolitik, „eine deutliche Stärkung der Stellung dieser herausgehobenen Funktion“. Die Abgeordnete weist darauf hin, dass ein Bürgerbeauftragter mit weiter gehenden Rechten ausgestattet werden müsste, „um tatsächlich Anwalt für die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern zu sein“.
Dazu gehörten u.a. das Erweitern eines selbstständigen Agierens sowie die Stärkung der Befugnisse gegenüber Ämtern und Behörden. Schließlich sollte ein Bürgerbeauftragter nicht nur Anhängsel an den Petitionsausschuss sein, sondern sich unabhängig und mit umfassenden Kompetenzen ausgestattet für die Lösung von Problemen einsetzen.
Die Abgeordnete der LINKEN moniert, dass der Bürgerbeauftragte lediglich ein Auskunfts- und Informationsersuchen an die jeweiligen Institutionen richten kann. „Das Bürgerbeauftragten-Gesetz in der jetzigen Form zwingt in ein viel zu enges Handlungskorsett. Erst wenn die Rechte des Bürgerbeauftragten gestärkt werden, ist der Vorwurf eines Versorgungspostens entkräftet und es kann von einem Anwalt für Bürgerinteressen gesprochen werden. Die Landesregierung sollte in diesem Sinne umgehend auf jahrelange Kritik reagieren“, so Frau Renner abschließend.
