Kummer: Hessen bewertet Bewirtschaftungsplanentwurf zur Salzreduzierung in Werra und Weser falsch

Aussagen der hessischen Umweltministerin Priska Hinz auf der Homepage ihres Ministeriums widersprechen aus Sicht des Umweltpolitikers der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Tilo Kummer, klar dem im Dezember vom Weserrat vorgelegten überarbeiteten Bewirtschaftungsplanentwurf. Hinz wird auf der Internetseite mit den Worten „denn der Masterplan sieht vor, dass das Unternehmen K+S spätestens nach 2021 ohne Versenkung auskommt“ zitiert. „Diese Aussage passt nicht mit der Feststellung des Weserrates zusammen, dass bei Fortsetzung der Versenkung das Erreichen des Guten Zustandes nach Wasserrahmenrichtlinie nicht gewährleistet ist“, stellt Kummer fest.

Der Abgeordnete bezieht sich mit dieser Feststellung auf die Mitteilung des Thüringer Umweltministeriums vom 15.12.2015 zur Einigung des Weserrates auf den Masterplan zur Salzreduzierung in Werra und Weser. Darin heißt es unter dem Punkt Versenkung: „Um die Bewirtschaftungsziele im Grundwasser erreichen  zu können, ist die Einstellung der Versenkung erforderlich.“ Thüringen hatte in diesem Zusammenhang den letzten beiden Versenkgenehmigungen des Regierungspräsidiums Kassel widersprochen.

„Wenn der Weserrat am 18.03.2016 zusammentritt, um einen Bewirtschaftungsplan für Werra und Weser zu beschließen, der das laufende Vertragsverletzungsverfahren der EU zur Werraversalzung abwenden soll, erwarte ich eine klare Positionierung gegen eine weitere Versenkung“, so Kummer. Wie notwendig eine solche Positionierung ist, zeigt auch die aktuelle Anklage der Staatsanwaltschaft Meiningen bezüglich der früheren Versenkung in der Gerstunger Mulde. „Die fachlichen Grundlagen der damaligen Versenkerlaubnis und die aktuellen Genehmigungen stehen in einem engen inhaltlichen Zusammenhang. Deshalb ist davon auszugehen, dass auch jegliche weitere Abwasserversenkung in den Untergrund gegen europäisches und deutsches Wasserrecht verstößt“, erklärt der Abgeordnete. „Sollte der zu verabschiedende Bewirtschaftungsplan eine weitere Versenkgenehmigung bis 2021 oder sogar darüber hinaus zur Folge haben, muss geprüft werden, ob Thüringen dagegen rechtlich vorgehen kann“, so Kummer abschließend.

Mehr aktuelle Themen