Kritik an Integrationsbeauftragter unberechtigt und überzogen
„Die Integrationsbeauftragte macht genau das, wozu sie da ist: sie bringt ihre Expertise im Sinne der in Thüringen lebenden Ausländerinnen und Ausländer ein", verteidigt die Flüchtlingspolitikerin der Linksfraktion, Sabine Berninger, die Äußerungen der Thüringer Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge, Mirjam Kruppa, zur umstrittenen Wohnsitzauflage.
"Im Gegensatz zu Vorgängerregierungen war sich Rot-Rot-Grün einig, die Kompetenzen und Aufgaben des Integrationsbeirates und der Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge, deren Bezeichnung wir ja eben deshalb weiter gefasst haben, zu stärken und weiter zu fassen.“ Dass sich nun Innenminister Dr. Poppenhäger, der Mitglied der entsprechenden Koalitionsverhandlungsgruppe gewesen ist, darüber echauffiere, „dass Frau Kruppa genau diesem Anspruch gerecht wird, stößt in meiner Fraktion auf höchstes Unverständnis. Es ist genau das, was eine Beauftragte auszeichnet, nämlich im Sinne der Betroffenen u.U. auch in Widerspruch zu einzelnen Regierungsmitgliedern parteiisch zu sein und die Rechte derer, für die sie beauftragt wurde, einzufordern", so Berninger weiter.
„Und wenn der Minister insbesondere auf die Sozialkosten abzielt, die eine auf einzelne Kommunen zugeschnittene Beauflagung zur Wohnsitznahme oder des Verbots, in bestimmten Orten den Wohnsitz zu nehmen, verringern soll, dann kann ich nur auf die Rechtslage verweisen“, betont die Abgeordnete. Eine Wohnortzuweisung aus fiskalischen Gründen habe erst im Frühjahr der Europäische Gerichtshof als mit der Genfer Flüchtlingskonvention als auch der EU-Qualifikationsrichtlinie unvereinbar festgestellt. Zudem garantiere die Qualifikationsrichtlinie für subsidiär Geschützte und Flüchtlinge Freizügigkeit. Integrationspolitisch mache es viel mehr Sinn, den Menschen Angebote - zum Erlernen der deutschen Sprache, zu Ausbildung, Arbeit, Begegnung und nachbarschaftlichem Miteinander - zu unterbreiten als Zwangsmaßnahmen anzuordnen ohne jeglichen integrationspolitischen Anspruch. Die Landesregierung sei gefordert, dafür in den Landkreisen und kreisfreien Städten bestehende Strukturen zu fördern und neue zu schaffen.
„Es ist integrationspolitisch unsinnig und wirklich kontraproduktiv, inzwischen gewachsene Beziehungen, etwa zu MitschülerInnen, NachbarInnen und UnterstützerInnen wieder zu zerreißen. Auch, Flüchtlinge in ländliche Gegenden zu schicken, in denen es nur wenige - und dann für Flüchtlinge auch noch schlecht erreichbare - Partizipationsmöglichkeiten gibt, ist nicht im Sinne unseres integrationspolitischen Anspruchs", sagt Berninger. Eine flächendeckende Verteilung, um die es nun anscheinend auch dem Innenminister gehe, habe mit Integrationspolitik nichts zu tun und sei auch keine Rechtsgrundlage für derartige Zwangsmaßnahmen. Abschließend bittet Sabine Berninger „in Erwiderung auf Dr. Poppenhägers heutige Presseveröffentlichung wiederum ihn selbst um Zurückhaltung. Und was die Beratung im Kabinett angeht, kann ich nur darauf hinweisen, dass die vom zuständigen Ministerium veröffentlichte Entscheidung, die Wohnsitzauflage - ebenso wie die SPD-geführten Bundesländer Niedersachsen und Rheinland-Pfalz nicht über das Landesgebiet hinaus vorzugeben - in Abstimmung mit dem zuständigen Koalitionsarbeitskreis getroffen wurde".
