Thüringer Landtag bringt Anhörung zum AfD-Verbotsverfahren auf den Weg
Der Justizausschuss des Thüringer Landtags hat heute die schriftliche und mündliche Anhörung zum Antrag der Fraktion Die Linke „Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD“ beschlossen. Dazu erklärt Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag: „Die AfD greift die Grundpfeiler unserer Demokratie an und beruft sich gleichzeitig auf deren Schutz. Genau dafür gibt es die wehrhafte Demokratie: Sie muss nicht tatenlos zusehen, wenn eine Partei Menschenwürde, Rechtsstaat und demokratische Institutionen systematisch beschädigt. Die heutige Entscheidung des Justizausschusses ist deshalb ein klares Signal: Thüringen schaut nicht weg, sondern prüft den Weg nach Karlsruhe.“
Der Ausschuss hat zunächst ein schriftliches Anhörungsverfahren bis Ende August beschlossen, am 30.09.2026 soll zudem eine mündliche Anhörung im Landtag stattfinden, die öffentlich sein wird.
„Die AfD steht für ein völkisch-ethnisches Volksverständnis, für die Abwertung von Menschen mit Migrationsgeschichte und für die systematische Delegitimierung demokratischer Institutionen. Begriffe wie ‚Remigration‘ sind dabei keine bloßen Provokationen, sondern Teil einer politischen Strategie, die auf Ausgrenzung, Entrechtung und die Verschiebung demokratischer Grenzen zielt. Gerade in Thüringen ist sichtbar, dass die AfD parlamentarische Räume nutzt, um ihre demokratiefeindliche Agenda zu normalisieren und Institutionen unter Druck zu setzen. Die Anhörung soll deshalb klären, ob die verfassungsfeindlichen Positionen nicht nur einzelne Äußerungen sind, sondern die Partei insgesamt prägen. Aus unserer Sicht ist das alles seit Jahren offensichtlich, dennoch wollen wir den Raum geben, mit unterschiedlichen Expertinnen und Experten all das zu erörtern, auch um Bedenken in Teilen der Regierungskoalition zu begegnen“, so die Abgeordnete weiter.
Abschließend erklärt König-Preuss: „Wer den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln als Entwarnung für die AfD verkauft, verdreht dessen Inhalt. Das Gericht hat nicht festgestellt, dass die AfD verfassungstreu ist und schon gar nicht über ein Parteiverbot entschieden. Es ging um die vorläufige Einstufung durch den Verfassungsschutz, nicht um das Verfahren nach Artikel 21 Grundgesetz. Gerade weil das VG Köln auf offene Fragen der Gesamtprägung, der konkreten politischen Zielsetzung und der Beweisführung verweist, braucht es die umfassende Prüfung durch das dafür zuständige Gericht: das Bundesverfassungsgericht. Die demokratische Antwort kann deshalb nicht lauten, die Akten zu schließen, sondern die vorhandenen Erkenntnisse aus Gerichtsentscheidungen, Sicherheitsbehörden, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und journalistischen Recherchen endlich gebündelt und rechtsstaatlich in Karlsruhe prüfen zu lassen.“



