Justizminister muss sich zu Mediation eindeutig erklären
Mit Blick auf Medienäußerungen aus Thüringen im Zusammenhang mit dem Treffen der mitteldeutschen Justizminister zum Thema Mediation fordert Ralf Hauboldt, Justizpolitiker der Fraktion DIE LINKE, "dass sich der Justizminister endlich eindeutig und ohne Widersprüche zum Thüringer Güterichterprojekt positionieren muss."
Die Aussage, dass es zur Mediation keine unterschiedlichen Regelungen geben dürfe, sprechen dafür, das dass Thüringer Projekt der "Güterichter" zur Disposition steht. Im Übrigen stehe diese Ansage auch im Widerspruch zu Äußerungen des Justizministers zur Fortführung des Projekts. Schließlich wäre sie nach dem in Diskussion befindlichen Gesetzentwurf der Bundesregierung nur mit Thüringer Sonderregelungen möglich, so Hauboldt weiter. Der LINKE-Justizpolitiker fordert daher Justizminister Poppenhäger auf, "dem schon im Septemberplenum von der LINKEN gestellten Berichtsersuchen zum Thema Mediation in der Novembersitzung des Landtages endlich nachzukommen".
Das Projekt müsse auch dringend auf den Prüfstand und hinsichtlich seiner Tauglichkeit eingehend hinterfragt werden. Angesichts sehr kritischer Positionen von Fachleuten zur gerichtsinternen Mediation stehe die Fortsetzung dieses Projekts mehr als in Frage. "Aber auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung sowie die Tauglichkeit der Mediation im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren müssen dringend geprüft und eingehend auch mit Fachleuten im Landtag debattiert werden", fordert Hauboldt. Er erneuert die Forderung nach einer transparenten und rechtlich fundierten Qualitätssicherung im Bereich der Mediation und insbesondere derjenigen mit Bezug zu Gerichtsverfahren. Der Entwurf der Bundesregierung enthalte u. a. bei der Definition des Berufsbilds, Absicherung von Aus- und Weiterbildungsstandards sowie Qualitätskontrolle der Berufsausübung von Mediatoren nach Ansicht der LINKEN keine ausreichenden Regelungen. Ein Qualitätssiegel als Selbstkontrolle des Marktes sei hier zu wenig. Wichtig sei, so Hauboldt, vor allem, "dass mit Blick auf die Anwendung von Mediation die Eignung und Anwendungsmöglichkeiten auch der gerichtsnahen und außergerichtlichen Mediation unter fachlichen und juristischen Gesichtspunkten sehr genau geprüft werden müssen". Die Eignung von solchen Instrumenten sei z.B. mit Blick auf ein Verfahren in Familiensachen anders zu bewerten als bei Sozialgerichtsverfahren. Darüber hinaus müsse auch berücksichtigt werden, dass es mit dem Vergleich schon jetzt bei Gerichtsverfahren eine Möglichkeit der sogenannten "unstreitigen Erledigung" gebe. Mediation dürfe auch nicht dazu missbraucht werden, um auf Kosten der Rechtssuchenden eine schnelle Arbeitsentlastung der Justiz erreichen zu wollen.
