Jetzt amtlich: Hartz IV verletzt Menschenwürde

"Karlsruhe hat heute bestätigt: Hartz IV verstößt gegen Menschenwürde und Sozialstaatsgebot. Das Urteil ist eine Ohrfeige für die neoliberalen Sozialstaats-Demontage-Aktionen von Rot-Grün bis Schwarz-Gelb", sagt Bodo Ramelow, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag. Der Oppositionsführer fordert zugunsten der Betroffenen deutliche und schnelle Konsequenzen.

DIE LINKE sieht sich in ihrer jahrelangen Kritik an Hartz IV bestätigt. Schon 2004 habe die Fraktionsvorsitzendenkonferenz der LINKEN ein wichtiges Rechtsgutachten zur Verfassungswidrigkeit der Hartz-IV-Regelsätze initiiert und sich konsequent engagiert, dabei sei sie gerade von neoliberalen Kreisen als "Sozialromantiker" oder "Querulanten" beschimpft worden. "Obwohl wir in unserem Kampf gegen Hartz IV von anderen heftig verpönt wurden, sind wir bei unserer strikten Ablehnung gegenüber den menschenunwürdigen Regelsätzen nicht leise geworden. Denn Hartz IV ist und bleibt Armut per Gesetz", so Ramelow.

Das Urteil schreibe die individuelle Bedarfsdeckung als Prinzip für Sozialleistungen wieder fest und "verbannt das praktizierte Pauschalierungsmodell nun hoffentlich in die Mottenkiste der neoliberalen Grausamkeiten", unterstreicht der LINKE-Fraktionsvorsitzende. Es müsse alles dafür getan werden, dass es nicht wieder auf Umwegen und versteckt wiederbelebt werde. Das Urteil sei eine deutliche Aufforderung, die gesellschaftspolitische Debatte um neue und praktikable Modelle einer menschenwürdigen, existenzsichernden sozialen Grundsicherung voranzutreiben. "DIE LINKE beschäftigt sich mit solchen Modellen schon seit langem und wir werden uns deutlich vernehmbar einmischen", kündigt Ramelow an. Abschließend ermutigt der LINKE-Fraktionsvorsitzende alle Hartz IV-Betroffenen, den vom Verfassungsgericht festgestellten Aufstockungsanspruch für die Regelleistungen bei den ARGEN bzw. Optionskommunen geltend zu machen.

Zusätzliche Information:
Rechtsgutachten der Fraktionsvorsitzendenkonferenz 2004 zur Verfassungswidrigkeit der Hartz IV-Regelsätze

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