Innenausschuss-Anhörung bestätigt Kritik an Polizeiorganisationsgesetz

„Eine Struktur kann nicht ins Blaue hinein geplant werden. Ohne Aufgabenanalyse - vor allem ohne Personalentwicklungskonzeption unter Einbeziehung der Tarifbeschäftigten - und ohne Zielvorstellung für eine Verwaltungs- und Gebietsreform wird es keine sinnvolle Entscheidung zur Polizeiorganisation geben können. Ein Festhalten am Stellenabbaupfad für die Thüringer Polizei wird zudem letztlich dazu führen, dass die Polizei, ganz gleich in welcher Struktur, nicht ausreichend mit Personal ausgestattet sein wird“, sagte LINKE-Innenausschussmitglied Sabine Berninger heute nach der Anhörung zum Entwurf für ein Polizeiorganisationsgesetz.

Diese wesentlichen Kritikpunkte der Fraktion DIE LINKE wurden letztlich durch die angehörten Gewerkschaften im Innenausschuss geteilt. Auch die Wiedereinführung des Polizeipräsidiums und die Schaffung einer weiteren neuen Behörde, der Autobahnpolizeiinspektion, wird vor dem Hintergrund der Bildung einer schlanken Verwaltung als kritisch bewertet.

„Unklar bleibt weiterhin, ob die von der Landesregierung postulierten Ziele, mehr Beamte für den Basisvollzugsdienst freizusetzen, tatsächlich erreicht werden können. Die Landesregierung ist aufgefordert, dem Landtag nun schnellstmöglich die konzeptionelle und zahlenmäßige Grundlage dafür vorzulegen“, so Sabine Berninger.

Ernsthaft in Erwähnung gezogen werden müssten aber vor allem die Stellungnahmen, die davon ausgehen, dass ohne eine teure Umbenennung von Dienststellen und Schaffung neuer Behörden eine effiziente Polizeiaufgabenwahrnahme durch eine entsprechende Aufgabenneuordnung und ein nachhaltiges Personalkonzept erzielt werden kann. „Entscheidend sind letztlich nicht Gebäudestruktur und Dienststellenbezeichnungen, sondern die Qualität der Aufgabenerfüllung, wie Bürgernähe, Ermöglichung von Mitbestimmung und Transparenz im Polizeiapparat sowie eine effektive Aufgabenerfüllung im Alltag und nicht nur bei landesweiten Einsatzlagen. Den Nachweis, dass dies mit dem von der Landesregierung vorgelegten Strukturvorschlag erreicht werden kann, bleibt die Landesregierung auch nach Ansicht einiger Angehörter nach wie vor schuldig“, konstatiert Berninger und fügt hinzu: „Ernst genommen werden müssen die Einwände von einigen Anzuhörenden, dass Teile des Gesetzentwurfes verfassungswidrig sind.“

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