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Humanitäre Einzelfallprüfung beinhaltet auch besondere Schutzbedürftigkeit

Auch nach Ablauf des so genannten „Weihnachtsfriedens“ erwartet die flüchtlingspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Thüringer Landtag, Sabine Berninger, „dass aus Thüringen niemand in Eiseskälte, Obdachlosigkeit und Elend abgeschoben wird“. Die von Minister Dieter Lauinger anstelle eines Winterabschiebestopps präferierten humanitären Einzelfallprüfungen bedeuteten, dass sorgfältig geprüft werden müsse, „wie die Verhältnisse für die konkret von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen betroffenen Menschen im Herkunftsland sind. Also, ob die Leute ein Dach über dem Kopf haben und mindestens das Existenzminimum gesichert ist“.

Was laut Berninger auch bedeute, dass man sich neben Nahrung beispielsweise auch Feuerholz oder Kohlen leisten können müsste. „Es gibt eine ganze Reihe Herkunftsländer, in denen das für RückkehrerInnen nicht sicher ist. Gerade während des Winters kann dies katastrophale, existenzbedrohliche Auswirkungen haben.“

Für die besondere Einzelfallprüfung, die neben den Witterungsbedingungen auch eine mögliche besondere individuelle Schutzbedürftigkeit beinhalten muss, seien alle beteiligten Behörden verantwortlich. Führe die Einzelfallprüfung „zu der begründeten Annahme, dass eine Abschiebung in das jeweilige Herkunftsland während der Wintermonate nicht zumutbar ist, können Betroffene und ggf. deren Kernfamilien bis zur Änderung der Verhältnisse gemäß § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG geduldet werden“. (Wortlaut des letztjährigen Erlasses in Schleswig-Holstein). Berninger hält die Erteilung einer solchen Duldung für zwingend notwendig, „wenn wir unserem Anspruch an eine menschenrechtsorientierte Flüchtlingspolitik gerecht werden wollen. Entsprechend hätte ich mir eine deutliche Anweisung des Ministers an die Ausländerbehörden gewünscht“.
Im Gegensatz zu einem generellen Abschiebestopp nach § 60a AufenthG (der ohne Zustimmung des Bundesinnenministers nur für max. drei Monate möglich ist), muss diese Einzelfallprüfung nach Ablauf der drei Monate erneut durchgeführt werden, was den Vorteil hat, dass ein Anhalten winterlicher Kälte berücksichtigt werden kann“, so die Flüchtlingspolitikerin.

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