Hoteliers sollen für angemessene Arbeitszeiten und guten Lohn sorgen
Durch den Hauptgeschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) Thüringen, Dirk Ellinger, wird gefordert, die Höchstarbeitszeit für Beschäftigte in Hotellerie und Gastronomie von zehn auf zwölf Stunden heraufzusetzen. Rainer Kräuter, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, weist das zurück.
Ellinger begründet seine Forderung mit Feiern, die mitunter länger dauern als geplant, mit vollen Biergärten bei schönem Wetter und anderen, scheinbar unvorhersehbaren Ereignissen in der Branche. Dazu merkt Rainer Kräuter an: „Wenn Herr Ellinger eine Anpassung der Arbeitszeitgesetze an die Lebenswirklichkeit fordert, kann ich ihm nur raten, an die Lebenswirklichkeit der Beschäftigten zu denken. Hoteliers sowie Gastronominnen und Gastronomen sind mit jahrelanger Erfahrung, auch denen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, doch sicherlich in der Lage, die Dauer einer Feierlichkeit abzuschätzen oder den Wetterbericht zu studieren, um die Planung der nächsten Tage für die Dienste im Biergarten zu organisieren. Gute Beispiele gibt es dazu schon, auch in Thüringen.“
Statt von Flexibilisierung zu schwadronieren, die auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehe, solle Ellinger mit angemessenen Arbeitszeiten und gutem Lohn dafür sorgen, dass die Jobs in der Branche wieder attraktiver werden, fordert Kräuter. „Wenn eine Kellnerin ihren Feierabend planen kann und nicht – wie heute oftmals üblich –um einige Stunden verschieben muss, werden sich vielleicht auch wieder mehr Menschen für diesen durchaus anspruchsvollen und bei fairer Behandlung und Entlohnung auch erfüllenden Beruf entscheiden“, so der Abgeordnete weiter.
Ohne hinsichtlich aller Hoteliers und Gastronomen in Thüringen pauschalisieren zu wollen, stellt sich Kräuter solidarisch auf die Seite des stellvertretenden NGG-Vorsitzenden Burkhard Sieber, der in einer Rede am 13. Juni in Rohrdorf (Rosenheim) sagte: „Die Arbeitgeber müssen ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden und für den Schutz der Gesundheit ihrer Beschäftigten sorgen. Auch die im Gastgewerbe Beschäftigten haben ein Recht auf Lebenszeit – deshalb gilt: Arbeitszeit braucht Grenzen!“
„Dem habe ich nichts hinzuzufügen“, so Rainer Kräuter abschließend.
