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Hauboldt: Suizidpräventionskonzept muss auch im Landtag eingehend beraten werden

Mit Blick auf die morgige Justizausschuss-Sitzung, bei der auch der Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Schaffung eines umfassenden Suizidpräventionskonzepts für die Thüringer Justizvollzugsanstalten (JVAen) beraten werden soll, mahnt Ralf Hauboldt, Justizpolitiker der LINKEN, "dass vor allem für eine praxiswirksame Umsetzung des Präventionskonzepts gesorgt werden muss". Das vom Justizminister in der vergangenen Woche auch auf öffentlichen Druck der LINKEN einberufene Arbeitsgremium auf Ministeriumsebene dürfe nicht auf der Stufe ,gut, dass wir über das Problem mal gesprochen haben' stehen bleiben. Es müssten zeitnah konkrete Maßnahmen für den praktischen Alltag in den JVAen auf den Weg gebracht werden, so Hauboldt.

Es gehe dabei nicht nur um die Bereitstellung der notwendigen finanziellen und personellen Ausstattung. Vielmehr müsse durch Gestaltung der Arbeitsabläufe in den Gefängnissen und durch wirksame Aufsicht sichergestellt werden, dass Suizidprävention im Vollzugsalltag auch tatsächlich stattfindet. So seien in der Vergangenheit in manchen Fällen schon vorhandene wichtige Informationen zum gesundheitlichen oder psychischen Zustand Betroffener einfach übersehen worden oder es sei versäumt worden, die Informationen zwischen beteiligten Behörden und Einrichtungen weiterzugeben, moniert Hauboldt. Es sei mehr als unverantwortlich, wenn sogar in bekannten Gefährdungsfällen Informationen nicht durchgestellt und notwendige Eingangsgespräche in der JVA nicht sofort durchgeführt würden. "Es muss in Zukunft in jeder Thüringer JVA lückenlos sichergestellt werden, dass das Eingangsgespräch immer am Tag des Haftantritts stattfindet", verlangt der Justizexperte der LINKEN als eine Konsequenz aus dem Suizidfall in Suhl-Goldlauter.

Auch wenn der Justizminister mit einer Arbeitsgruppe den Forderungen der LINKE-Fraktion nachkomme und nun auf das Problem in den Gefängnissen reagiere, müssten zudem der Landtag und sein Justizausschuss das Thema Suizidprävention eingehend beraten. Der Landtag habe wichtige Entscheidungen zur Umsetzung eines wirksamen Suizidpräventionskonzepts zu treffen. "Dabei geht es nicht nur um Haushaltsfragen, sondern u. a. auch um Rechtliches, denn mit der Föderalismusreform ist die Verantwortung für das Strafvollzugsrecht auf die Länder übergegangen. Dieser Verantwortung muss der Thüringer Landtag gerecht werden. Deshalb muss der Justizausschuss auch eine eigene Expertenanhörung zum Thema Suizidprävention durchführen", unterstreicht LINKE-Justizexperte Hauboldt abschließend.

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