Hauboldt: Rechtliche Grundlage für Kauf von Steuersünder-CD höchst fraglich

Mit Blick auf die Diskussion um die Kostenbeteiligung Thüringens am Kauf der "Steuersünder-CD" befürwortet Ralf Hauboldt, Justizpolitiker der Fraktion DIE LINKE, weiterhin "alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um Steuersünder dingfest zu machen", erneuert aber in diesem Zusammenhang seine Kritik am von der Bundesregierung und von Landesregierungen eingeschlagenen Weg des Ankaufs der Steuersünder-CD mit gestohlenen Kontodaten.

Hauboldt lehnt daher auch eine Kostenbeteiligung Thüringens ab und moniert, "dass alles hätte getan werden müssen, um eine Beschlagnahme der Steuersünder-CD zu ermöglichen. Französische Behörden, die schon zuvor eine vergleichbare Steuerdaten-CD angeboten bekamen, haben meines Wissens diese Steuerdaten-CD beschlagnahmt und kein Geld bezahlt". Warum sei dieser Weg nicht auch von den deutschen Behörden beschritten worden, fragt der LINKE-Justizpolitiker und kritisiert, dass offensichtlich nicht einmal der Versuch unternommen worden sei, zu einer Beschlagnahme zu kommen.

Da es sich um gestohlene Daten handele, die CD damit offensichtlich aus einer Straftat stamme und der Staat sich mit dem Ankauf in gewisser Weise zum Hehler mache, sei unter Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis sehr umstritten, ob die Daten der Steuersünder-CD in Finanz- und Gerichtsverfahren überhaupt verwertbar sind, gibt der Justizpolitiker zu bedenken. Mit einer Kleinen Anfrage fordere der Linksfraktionär daher von der Landesregierung Klarheit darüber, welche rechtlichen Grundlagen sie für den Ankauf der CD und eine Kostenbeteiligung Thüringens sieht. Darüber hinaus wolle er unter anderem wissen, wie die Behörden angesichts der möglichen rechtlichen Verwertungshindernisse bei den CD-Daten mit Verfahren der Strafverfolgungsbehörden und der Finanzverwaltung umgehen wollen. "Die Thüringer Landesregierung würde dem Rechtsstaat und den Bürgern einen Bärendienst erweisen, wenn der Staat Steuergelder an Straftäter bezahlt und dann wegen eigenem rechtswidrigen Handeln daran gehindert wäre, die Steuersünder tatsächlich wirksam zu verfolgen", so der LINKE-Justizpolitiker abschließend.

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