Gerichtliche Entscheidung zu Internen Ermittlungen: Konsequente Aufarbeitung notwendig
Zu den heutigen Berichten von MDR Investigativ und der Thüringer Allgemeinen, wonach das Landgericht Gera sowohl eine Telefonüberwachung als auch eine Wohnungsdurchsuchung im Zusammenhang mit den Internen Ermittlungen (IE) in der Thüringer Polizei als rechtswidrig eingestuft hat, erklärt Ronald Hande, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag: „Die Entscheidung des Landgerichts Gera ist ein bedeutsamer rechtlicher Maßstab im laufenden Verfahren. Sie verdeutlicht die Notwendigkeit, bei Ermittlungen, auch internen, die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Rechtsstaatlichkeit strikt zu wahren. Der Beschluss bestätigt zudem, dass bei tiefgreifenden Eingriffen in höchstpersönliche Lebensbereiche, etwa in die Privatsphäre einer Wohnung oder in vertrauliche Telefongespräche, höchste juristische Sorgfalt erforderlich ist und das unabhängig davon, ob es sich bei den Betroffenen um Polizistinnen oder Polizisten handelt.“
Weiter führt der Abgeordnete aus: „Bereits im Januar 2025 wurde durch meine Mündliche Anfrage bekannt, dass auch ein Durchsuchungsbeschluss gegen eine nicht tatverdächtige Zeugin im so genannten Saalfeld-Komplex vorlag und vollstreckt wurde. Das führte selbst bei erfahrenen Polizistinnen und Polizisten zu Irritationen. Nach dem aktuellen Gerichtsbeschluss steht fest: Solche Maßnahmen, insbesondere Durchsuchungen und Telefonüberwachungen von Drittbetroffenen, stellen schwerwiegende Eingriffe dar, die nur als Ultima Ratio zulässig sind und keine Routine werden dürfen. Es bedarf größter Sorgfalt, genauester Abwägung und fundierter Begründung bei der Prüfung zur Vorbereitung derartiger Anordnungen, besonders in solch sensiblen Verfahren. Interne Ermittlungen sind ein wichtiges Instrument, um das Vertrauen der Bevölkerung in das staatliche Gewaltmonopol zu erhalten. Auch hier gilt uneingeschränkt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wie bei jeder anderen Ermittlungsmaßnahme.“
Hande abschließend: „Wir verfolgen weitere gerichtliche Entscheidungen mit großer Aufmerksamkeit. Besonders die Durchsuchung der Geschäftsstelle der Gewerkschaft der Polizei (GdP) stellt aus Sicht der Linksfraktion einen gravierenden Eingriff in die gewerkschaftliche Arbeit dar. Nach allen uns vorliegenden Informationen wurde der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in diesem Fall nicht eingehalten und der Umgang mit Betroffenen vor Ort war problematisch. Es kann nicht sein, dass Maßnahmenadressaten derart in rechtlicher Unsicherheit gelassen werden. Erst gibt es keinen Durchsuchungsbeschluss für die GdP als Drittbetroffenen (§103 StPO), dann kündigt man an: Er kommt schon noch und am Ende steht fest: Es hat ihn nie gegeben und man zieht dennoch die GdP-Server mit sensiblen Daten von 4.500 Mitgliedern ein, trotz eidesstattliche Versicherungen von Mitgliedern aus dem geschäftsführenden Landesvorstand und Belegen aus der IT-Abteilung, dass die beschuldigte Person gar nicht den unterstellten Zugriff gehabt hatte. Im Rahmen der Aufklärung muss daher auch die Frage und Abwägung von mildestmöglichen Mitteln stehen.“

