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Frank Kuschel: „Auch die Wirtschaft muss das Gemeinwesen mitfinanzieren“

Die Kritik der IHK Erfurt an einer vermeintlich zunehmenden Belastung der örtlichen Wirtschaft durch Steuererhöhungen des Landes und der Kommunen, weist Frank Kuschel, kommunalpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, zurück. Es dürfe nicht pauschalisiert werden, so der Abgeordnete, denn durch Steuererhöhungen seien die örtlichen Unternehmen in ganz unterschiedlichem Umfang betroffen.

„Klar muss sein, dass sich auch die Wirtschaft in einem angemessenen Umfang an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligen muss“, betont Kuschel. Doch gerade hier habe es in den vergangenen Jahren erhebliche Entlastungen zugunsten der Wirtschaft gegeben. Dies werde auch durch die Zahlen des aktuellen Landeshaushaltes deutlich. Über 80 Prozent der Landessteuereinnahmen seien reine Verbrauchs- und Lohnsteuern, erläutert Kuschel, nur rund 10 Prozent der Landessteuereinnahmen seien dagegen Steuern der Unternehmen.

„Durch Steuerrechtsänderungen wurden Einzelunternehmer bei der Gewerbesteuer erheblich entlastet“, so der Abgeordnete weiter. „Bis zu einem Hebesatz von 400 Prozent können die Einzelunternehmer ihre Gewerbesteuer vollständig verrechnen, so dass hier überhaupt keine zusätzliche Steuerbelastung entsteht.“ Selbst in den Thüringer Städten mit den höchsten Steuersätzen liege die Gewerbesteuerbelastung immer noch unter dem Niveau des Jahres 2007. Auch die Kapitalgesellschaften seien deutlich bei der Gewerbesteuer entlastet worden. „Der Gewerbesteuersatz wurde um ein Drittel gesenkt, ebenso die Körperschaftssteuer. In Summe zahlen die Kapitalgesellschaften nicht einmal die Hälfte an Steuern wie vor zehn Jahren“, so Kuschel.

In Thüringen zahle im Übrigen ohnehin nur jedes sechste Unternehmen Gewerbesteuer. Kuschel fordert die IHK auf, diese Fakten bei ihrer Kritik stärker zu beachten. Dies gelte auch für die Kritik an der Erhöhung der Grunderwerbssteuer. Thüringen bekomme erhebliche Mittel aus dem Länderfinanzausgleich. Von den Geberländern komme die Erwartung, dass das Land seine Einnahmemöglichkeiten ausschöpfe. Gemessen an den Bau- und übrigen Grundstückskosten sei die Grunderwerbssteuer nicht dominierend. Bei Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaften sei sie als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar, soweit es sich um Grundstücke als Betriebsvermögen handelt. Bei Unternehmensverkäufen und Teilverkäufen  werde überhaupt keine Grunderwerbssteuer fällig.

Die IHK solle also nicht länger pauschal dramatisieren, sondern den konstruktiven Dialog mit dem Land und den Kommunen fortsetzen, so der Kommunalexperte abschließend. Dabei müsse auch beachtet werden, dass aus den öffentlichen Haushalten in Thüringen letztlich über eine Milliarde Euro direkt oder indirekt an die örtliche Wirtschaft zurückfließe.

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