Frank Kuschel: "Aber Ausgabenkürzungen heißt Leistungskürzungen für die Bürger"
Als "in großen Teilen unberechtigt" bezeichnet Frank Kuschel die Kritik an den kommunalen Steuererhöhungen. "Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Bürger und die Wirtschaft wird ein völlig verzerrtes Bild gezeichnet", sagt der kommunalpolitische Sprecher der Linksfraktion und fordert "vielmehr ein Ende der Verarmung der Kommunen durch Bund und Land".
Freilich seien Steuererhöhungen nie populär, andererseits bräuchten die Kommunen eine sichere Einnahmenbasis, um die steigenden Ausgaben finanzieren zu können. Dabei haben die Thüringer Kommunen "kein Ausgaben-, sondern ein Einnahmeproblem", ist der Linkspolitiker überzeugt und unterstreicht: "Über weitere Ausgabenkürzungen könnten die Thüringer Kommunen ihre Finanzmisere nicht beheben. Ausgabenkürzungen heißt Leistungskürzungen für die Bürger und die Wirtschaft. Notwendige Investitionen in die kommunale Infrastruktur bleiben aus, was wiederum die Wirtschaft besonders trifft."
Der Bund und das Land haben durch Steuerrechtsänderungen und Kürzungen im kommunalen Finanzausgleich den Thüringer Kommunen erhebliche Einnahmen entzogen. Diese belaufen sich zwischenzeitlich auf rund 400 Millionen Euro im Jahr. "Wenn jetzt die Kommunen im bescheidenen Maße ihre Möglichkeiten der Steuererhöhung in Anspruch nehmen, führt dies keinesfalls zur finanziellen Überforderung der Bürger und der Wirtschaft", erklärt der LINKE-Abgeordnete. So wirke sich die Grundsteuer B bei den Grundstücks- und Mietkosten nur gering aus, durchschnittlich werde jeder Thüringer mit 6,80 Euro monatlich belastet.
Durch die Gewerbesteuersenkungen seien die Thüringer Unternehmen im dreistelligen Millionenbereich entlastet worden. "Die Körperschaftssteuer wurde nahezu halbiert, übrigens mit der Begründung, den Kommunen eine Anhebung der Hebesätze bei der Gewerbesteuer einzuräumen. Die jetzigen Gewerbesteuererhöhungen liegen unter zehn Prozent der Einsparungen der Unternehmen durch die jüngsten Steuerrechtsänderungen", so Kuschel. Bei Einzelunternehmen wirke sich die Anhebung gar nicht aus, da eine Anrechnung auf die Einkommenssteuer erfolge.
