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Erneuter Beleg für überfällige Gemeindegebietsreform

„Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: In einem Viertel der Gemeinden, die keiner Verwaltungsgemeinschaft angehören, gibt es entgegen der gesetzlichen Vorgaben keinen hauptamtlichen Gemeindebeamten mit der Befähigung zum gehobenen Verwaltungsdienst. Das ist ein erneuter handfester Beleg für die längst überfällige Gemeindegebietsreform“, erklärt Frank Kuschel, kommunalpolitische Sprecher der Linksfraktion, und verweist auf die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU-Fraktion (<media 33916 _blank external-link-new-window "Öffnet einen externen Link in neuem Fenster">DS 6/3084, s. Anhang</media>).

Demnach wird entgegen der Regelung in § 33 der Thüringer Kommunalordnung, wonach jede Gemeinde mindestens einen hauptamtlichen Gemeindebeamten mit der Befähigung zum gehobenen Verwaltungsdienst haben muss, in 24 Gemeinden in elf Landkreisen diese Vorgabe nicht erfüllt.  „Dieser Umstand ist in keiner Weise zu akzeptieren. Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass ihre Belange rechtssicher und qualifiziert bearbeitet werden. Es ist ein erneuter Beleg dafür, dass dies die jetzige Gemeindestruktur nicht absichern kann“, so der Kommunalexperte.

Ausdrücklich sei der Aussage der Landesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage zuzustimmen, dass mit der Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform Strukturen geschaffen werden, die auch positive Auswirkungen auf die Personalausstattung der Gemeinden haben. „Wenn die CDU noch Belege für die Notwendigkeit der Reform benötigt, muss sie sich nur die Antworten auf ihre eigenen parlamentarischen Fragen anschauen“, sagt Frank Kuschel abschließend.

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