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Erlass des Innenministeriums verstößt gegen bestehende Regelungen

Nachdem die Gewerkschaft der Polizei heute kritisiert, dass ein Erlass des Thüringer Innenministeriums gewerkschaftliche Arbeit einschränkt, verweist die Linksfraktion darauf, dass sie bereits Mitte dieser Woche einen Antrag an den Innenausschuss gestellt hat, der den Erlass zur Gewährung von Sonderurlaub für Polizeibeamte für gewerkschaftliche Zwecke thematisiert.

Nach Prüfung der Linksfraktion verstößt der Erlass des Innenministeriums zur Freistellung für gewerkschaftliche Arbeit gegen die bestehenden Regelungen der Thüringer Verordnung über den Urlaub der Beamten und Richter und gegen die Regelungen des Tarifvertrages für die Angestellten. „Es ist zu befürchten, dass gewerkschaftliche Arbeit gewählter Delegierter und Vorstandsmitglieder in Fachausschüssen durch das Innenministerium unzulässigerweise eingeschränkt wird“, begründet die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Martina Renner, den Antrag ihrer Fraktion.

„Natürlich hoffen wir, dass es nicht Absicht der Landesregierung ist, die wichtige Arbeit von Gewerkschaften und Berufsverbänden gerade in der Zeit der Neuorganisation der Polizei einzuschränken, sodass der Erlass nach der Beratung im Parlament entsprechend verändert wird“, betont die Abgeordnete. Falls dies nicht der Fall sei, „ist der von der GdP angekündigte Weg vor das Verwaltungsgericht der richtige Schritt, um prüfen zu lassen, ob die Landesregierung unzulässigerweise die der Mitwirkung der Beamten und Beschäftigten bei der Polizei zwingend vorausgehende Selbstorganisation einschränkt“, sagt Martina Renner.

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