Zum Hauptinhalt springen

Erklärung von Bodo Ramelow zum Urteil gegen den Landtagsabgeordneten Frank Kuschel

Nach dem Urteil des Amtsgerichts Erfurt gegen den Landtagsabgeordneten Frank Kuschel erklärt Bodo Ramelow, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag:

„Mit großem Erstaunen habe ich die Urteilsbegründung zur Kenntnis genommen. Ein Zivilpolizist, der sich nicht beleidigt fühlte und keine Anzeige erstattet hat, wird zum Dreh- und Angelpunkt einer Urteilsbegründung in einem Verfahren, bei dem 60 Polizisten und fünf zivil gekleidete Beamte im Einsatz waren. Während diese Zeugenaussagen dem Gericht schlüssig und für das Urteil relevant und belastbar erschienen, sind die Zeugen des Angeklagten offenbar nicht adäquat gewürdigt worden. Es wirkt sehr befremdlich, dass ein Wahlkreisbüro zweier Landtagsabgeordneter offenbar als wenig schützenswert betrachtet wurde und ein Parlamentarier, der sich mit Ausweis schützend vor Personen stellt, vom Gericht zur Privatperson deklariert wurde.

Obwohl durch Landtagsdrucksachen nachgewiesen fünf zivil gekleidete Polizisten im Einsatz waren, konnte das Gericht keine Tatsachen feststellen, die entlastend für Herrn Kuschel gewirkt hätten. Den Einsatz der Zivilpolizisten in den Abgeordnetenbüros und vor dem ganzen Tatgeschehen legt das Gericht dahingehend aus, dass von ‚Spitzelei’ nicht hätte geredet werden dürfen. Andernfalls sei der Umstand als Beleidigung aufzufassen.

Dem gegenüber schien es für das Gericht nicht relevant, dass an diesem Abend 60 Polizisten in dieser Massivität im und am Wahlkreisbüro der Abgeordneten Hennig und Bärwolff erschienen und wie die zwei gesuchten Täter letztlich bestraft wurden. Diese Täter, um die sich angeblich alles drehte, wurden offenkundig wesentlich milder behandelt, als der Abgeordnete Kuschel. Auch eine angeblich geworfene Bierflasche, die sich im Verfahren als verloren gegangen entpuppte, wurde in der Urteilsbegründung als ‚Wurfgeschoss’ deklariert.
Die Anzeigen gegen den Abgeordneten Kuschel wurden fast ausschließlich von Vorgesetzten und nicht von den Polizisten selbst aufgegeben. Diese Zeugenaussagen, die alle in Kenntnis der polizeilichen Ermittlungsakten getätigt werden konnten, sowie die verschiedensten Schmähbegriffe, die der Abgeordnete Kuschel angeblich benutzt haben soll, scheinen beim Gericht zu einer eigenständigen Gewissheit gereift zu sein.

Dass der Abgeordnete Kuschel während einer polizeilichen Maßnahme schlicht zur Privatperson erklärt wurde, zeigt für die Fraktion DIE LINKE ein gewisses Maß der Unkenntnis über die Rolle und Funktion aber auch den Status eines frei gewählten Abgeordneten.
Nach diesem Urteil bleiben mehr Fragen als Antworten. Die Fraktion wird Herrn Kuschel solidarisch bei seinen nächsten Schritten begleiten.“

Mehr aktuelle Themen

Zurück zum Kopf der Seite