Ergebnis des Auftragsgutachtens nicht überraschend

"Dass der Auftragsgutachter der Landesregierung bei der Frage einer möglichen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum Ergebnis kommt, dass dies verfassungswidrig sei, ist wahrlich nicht überraschend", erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Landtagsfraktion DIE LINKE, Frank Kuschel.

Der Parlamentarier gilt als starker Kritiker des nicht mehr zeitgemäßen Beitragsmodells. Kuschel erinnert an das in der letzten Legislatur vorgelegte Gutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Ferdinand Kirchhof, der im Zusammenhang mit der Abschaffung der Wasserbeiträge für die Landesregierung aktiv geworden ist. Dabei wurde festgestellt, dass die Erhebung von Beiträgen nicht zum verfassungsrechtlichen Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung gehört. Dem Gesetzgeber stünde es demnach frei, den Kommunen ein früher zugestandenes Instrument zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu entziehen. "Es ist schon merkwürdig, dass die Beitragsabschaffung gutachterlich möglich erscheint, wenn es in das politische Konzept der Landesregierung passt", kritisiert Kuschel.

Der Kommunalexperte verweist in diesem Zusammenhang auch auf die gesetzliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Baden-Württemberg. In Sachsen könnten die Gemeinden immerhin selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe die Grundstückseigentümer zur Kasse gebeten werden. "Nach meinem Kenntnisstand gehören auch Baden-Württemberg und Sachsen noch immer zum Geltungsbereich des Grundgesetzes. Weshalb dann ausgerechnet in Thüringen verfassungswidrig sei soll, was sich anderswo bewährt hat, bleibt ein Rätsel", fragt der Landtagsabgeordnete.

Der Oppositionspolitiker stellt auch die Begründung des Innenministers in Frage, wonach eine Abschaffung aus Kostengründen nicht möglich sei. Demnach müsste das Land bei einer entsprechenden Gesetzesänderung rund 15 Mrd. Euro aufbringen. "Dieses ist schon deshalb fragwürdig, weil bisher in ganz Thüringen für den gesamten Bau von Bundes-, Landes- und kommunalen Straßen nur 7 Mrd. Euro investiert wurden, inklusive sämtlicher Brückenanlagen. Wie davon mehr als das Doppelte auf die möglicherweise zurückzuzahlenden Straßenausbaubeiträge entfallen können, bleibt schleierhaft", erklärt abschließend Kuschel.

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